Unerwünschte Ereignisse (UE) sollen gemeldet werden, auch wenn ein Zusammenhang mit der Anwendung eines oder mehrerer Präparate nur vermutet wird. Insbesondere sollten folgende unerwünschte Ereignisse (UE) gemeldet werden:

  • unerwünschte Reaktionen eines Tieres auf ein Tierarzneimittel
  • unerwünschte Reaktionen eines Tieres auf ein Humanarzneimittel
  • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
  • mangelnde Wirksamkeit des Tierarzneimittels
  • nicht ausreichende Wartezeit
  • schädliche Reaktionen bei Menschen, die Kontakt mit dem Tierarzneimittel hatten
  • negative Auswirkungen auf die Umwelt.

Auch bereits bekannte und in der Packungsbeilage beschriebene UE sollten mitgeteilt werden, da ihre Kenntnis wesentlich zur qualitativen und quantitativen Nutzen-Risiko-Abschätzung beiträgt, z. B. zur Identifizierung von Risikopatienten oder von Trends in der Resistenzentwicklung.

Grundsätzlich werden UE-Meldungen anonymisiert behandelt. Kontaktdaten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur vom BVL für eventuelle Rückfragen genutzt.

Jahresberichte zu UE-Meldungen