Saatgut und Gentechnik
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zu Saatgut und Gentechnik
Gentechnisch veränderte Pflanzen und deren Saatgut müssen in der EU eine Zulassung haben, bevor sie vermarktet werden. Auch der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist nur dann erlaubt, wenn hierfür eine Genehmigung, EU-weit und national, vorliegt. Eine solche Anbau-Zulassung für GVO gibt es in Deutschland derzeit nicht.
Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, wird Saatgut in Deutschland im Rahmen der amtlichen Kontrollen regelmäßig und gezielt auf GVO-Anteile untersucht.
Informieren Sie sich in unseren unserem Flyer „Fragen und Antworten zum Thema Saatgut und Gentechnik“ und auf den BVL-Webseiten über Regelungen und Zuständigkeiten bei der Zulassung und den Kontrollen von Saatgut auf GVO.