Telefonschwindler tarnen sich mit Behördennamen

BVL warnt vor unseriösen Werbeanrufen und prüft rechtliche Schritte

Datum: 12.04.2010

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig warnt vor unseriösen Werbeanrufern, die im Namen des Bundesamtes Zeitschriftenabonnements verkaufen wollen. Selbstverständlich hat das BVL solche Anrufe nicht in Auftrag gegeben. Es rät allen Betroffenen, auf solche Anrufe nicht einzugehen, und prüft selbst rechtliche Schritte.

Mehrfach hatten sich in den vergangenen Tagen Bürger beim BVL beschwert, die Ziel eines Telefonschwindels wurden. Dabei rief ein angeblicher Mitarbeiter des BVL an und versprach, den Bürger von Telefongewinnspiellisten zu streichen, wenn dieser ein Zeitschriftenabonnement abschließe. Auf Nachfrage wurde die Adresse des BVL genannt und eine Telefonnummer, die der BVL-Nummer sehr ähnlich war.

Das BVL vertreibt telefonisch keine Abonnements oder ruft zu Gewinnspielen auf. Wer solch einen Anruf erhält, kann davon ausgehen, dass es sich um einen Schwindel handelt und sollte sofort auflegen. Bürger, die aufgrund solcher Anrufe bereits Abonnements abgeschlossen haben, sollten den Abschluss widerrufen. Betroffene können sich auch direkt an das BVL wenden (Telefon: 030 – 18444-11111).

Betroffene Verbraucher können sich über das Formblatt zu unerlaubter Telefonwerbung (Cold Calls) direkt an die Bundesnetzagentur wenden. (Diese Ergänzung wurde am 3. August 2010 vorgenommen.)

Ausgabejahr 2010
Datum 12.04.2010

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
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