Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) schult Lebensmittelinspektoren aus 27 Ländern

Mikrobiologische Grenzwerte und Zoonosen sind Schwerpunkte der Ausbildung - Ziel ist eine Harmonisierung der nationalen Kontrollsysteme

Datum: 22.06.2009

Am heutigen Montag beginnt in Berlin die erste von insgesamt zehn einwöchigen Schulungen für Lebensmittelinspektoren, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Auftrag der Europäischen Kommission durchführt. Die rund 40 Teilnehmer des ersten Kurses kommen aus 27 europäischen Ländern, darunter auch Staaten, die nicht der EU angehören. Ein Ziel der Schulungen im Rahmen der „Better Training for Safer Food“ Initiative der Europäischen Kommission besteht darin, die nationalen und gemeinschaftlichen amtlichen Kontrollsysteme zu harmonisieren und über aktuelle Entwicklungen im EU-Recht zu informieren. Gleichzeitig sollen für die Lebensmittelunternehmer gleiche Kontrollbedingungen geschaffen werden.

Der Schwerpunkt der vom BVL organisierten Schulungen liegt bei der Bekämpfung von Salmonellen in Geflügel und Schweinen sowie bei der Anwendung von mikrobiologischen Grenzwerten, die Unternehmer bei der Herstellung von Lebensmitteln einhalten müssen. Die Kursteilnehmer lernen darüber hinaus in Vorträgen, Diskussionen und an Fallbeispielen, wie am effektivsten lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche untersucht und aufgeklärt werden können.

Die Salmonellose ist eine der häufigsten Magen-Darm-Erkrankungen bei Menschen in Europa. Die bakteriellen Erreger dieser Erkrankung heißen Salmonellen. Diese gehören zu der Gruppe der sogenannten Zoonosenerreger - so nennt man Krankheitserreger, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden können. Im Tierreich kommen Salmonellen besonders häufig bei Geflügel und Schweinen vor, wobei die Tiere in der Regel jedoch nicht krank werden. Unbemerkt könnten so beispielsweise infizierte Hühner mit Salmonellen verunreinigte Eier legen. Wird ein infiziertes Schwein geschlachtet, könnten Salmonellen die daraus hergestellten Fleischprodukte verunreinigen.

Oberstes Ziel ist es, die Salmonellen bereits im Tierstall zu bekämpfen, damit sie nicht in die Lebensmittel gelangen. Dafür sind neue, europaweit geltende Rechtsvorschriften erarbeitet worden. So dürfen seit 1. Januar 2009 nur noch frische Eier von nachgewiesenermaßen salmonellenfreien Legehennen in den Handel gelangen. Die Kursteilnehmer werden sich über die aktuellen Rechtsvorschriften austauschen und an Fallbeispielen üben, wie die Einhaltung der Vorgaben bei den Landwirten am besten überprüft werden kann.

Ein anderer Schulungsinhalt sind aktuelle Entwicklungen in einer Verordnung mit mikrobiologischen Kriterien, die Lebensmittelunternehmer bei der Herstellung von Lebensmitteln einhalten müssen. Lebensmittel sollten keine Mikroorganismen oder deren Gifte in Mengen enthalten, die ein für die menschliche Gesundheit unannehmbares Risiko darstellen.

Ein Beispiel für solch einen Mikroorganismus ist das Bakterium Listeria monocytogenes.

Bei besonders empfindlichen Personen, dazu gehören beispielsweise schwangere Frauen, Kleinkinder sowie kranke und ältere Menschen, können größere Mengen dieses Bakteriums schwere Erkrankungen verursachen. Listerien können sich in einigen bestimmten Lebensmitteln wie Räucherlachs, Weichkäse und auch manchen Wurstwaren vermehren, auch wenn diese beispielsweise in Vakuumverpackungen im Kühlschrank gelagert werden. Hersteller von derartigen Lebensmitteln müssen deshalb strenge Vorschriften einhalten und nachweisen, dass ihre Produkte keine Listerien enthalten. In manchen Lebensmitteln dürfen geringe Mengen dieses Bakteriums vorkommen. Dies aber nur, wenn die Hersteller durch Studien und Untersuchungen belegen, dass sich Listerien in ihren Lebensmitteln nicht vermehren können.

Die Kursteilnehmer werden über die aktuellen europäischen Vorgaben unterrichtet, deren Einhaltung die Lebensmittelbetriebe durch Eigenkontrollsysteme sichern müssen. Die Inspektoren konzentrieren sich auf die Überprüfung dieser Eigenkontrollsysteme der Betriebe (Kontrolle der Kontrolle), da alleine der Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich ist und dies durch geeignete Kontrollen sicherstellen muss. Damit sollen  Risiken, die von Lebensmitteln ausgehen können, minimiert werden.

Hintergrundinformation

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (DG SANCO) der Europäischen Kommission organisiert Schulungen für Angestellte der Behörden von Mitgliedstaaten und Vertreter aus weiteren, vorwiegend Entwicklungsländern, aus denen Lebensmittel nach Europa exportiert werden. Die Schulungen umfassen EU-Rechtsvorschriften für Lebens- und Futtermittel sowie Regelungen der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Pflanzengesundheit. Seit dem Jahr 2006 gibt es die Better Training for Safer Food Initiative. In diesem und nächstem Jahr sind insgesamt 150 Trainingsaktivitäten mit rund 5000 Teilnehmern geplant.

Ausgabejahr 2009
Datum 22.06.2009

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