Lebensmittelüberwachung – Gleicher Standard vom Nordkap bis Gibraltar

Verbraucherschützer diskutieren auf Einladung des BVL über die Europäische Verordnung zur Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle

Datum: 23.05.2007

Rund hundert Fachleute aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union diskutieren vom 23. bis 25. Mai in Berlin ihre Erfahrungen mit der im Jahr 2006 per Verordnung EU-weit vereinheitlichten Lebens- und Futtermittelüberwachung. Die Veranstaltung verfolgt das Ziel, bestmögliche Verfahren der Durchführung der so genannten Kontrollverordnung zu ermitteln.

Erwartet werden Vertreter europäischer Behörden für Lebensmittelsicherheit, der Europäischen Kommission, der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA), Vertreter der Wirtschafts- und Verbraucherverbände sowie Mitarbeiter von Bundes- und Landesbehörden. Das Treffen findet im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft statt und wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veranstaltet.

Die Konferenz bietet erstmals Vertretern aus den EU-Mitgliedstaaten eine Plattform, um sich über die verschiedenen Herangehensweisen bei der Umsetzung der Kontrollverordnung (EG) Nr. 882/2004 zu informieren. Vertreter der Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und der Industrie erhalten dabei Gelegenheit, ihre Sichtweise darzustellen.

Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sorgt für einheitliche Standards bei amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen. Sie gilt seit dem 1. Januar 2006 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel der Verordnung ist eine Harmonisierung der Tätigkeiten der einzelstaatlichen Überwachungsstellen auf allen Stufen der Lebensmittelkette. Durch einen angemessenen Turnus risikoorientierter amtliche Kontrollen auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs sollen die Mitgliedstaaten die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln gewährleisten. Auf Dauer sollen die Überwachungssysteme der Mitgliedstaaten näher zusammengeführt werden.

Hintergrundinformation

In der Bundesrepublik ist die amtliche Lebensmittelüberwachung Aufgabe der Bundesländer. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist die Risikomanagementbehörde des Bundes im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Zu seinen Aufgaben gehört die Erarbeitung von Durchführungsvorschriften zur Konkretisierung des europäischen und deutschen Rechtsrahmens. Zudem stellt es gemeinsam mit den Ländern verschiedene Untersuchungs- und Kontrollprogramme auf und koordiniert diese. Das Bundesamt sammelt darüber hinaus die Ergebnisse der Kontrollen aus den Bundesländern und berichtet gegenüber der EU, unter anderem in Erfüllung der Vorgaben aus der Kontrollverordnung.

Ausgabejahr 2007
Datum 23.05.2007

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de

Pressemitteilungen filtern nach Jahren