Bestrahlte Froschschenkel dürfen in Deutschland in den Handel

BVL genehmigt Einfuhr auf Grund des Anspruchs auf freien Warenverkehr in der Europäischen Union

Datum: 11.08.2006

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einem Handelsunternehmen gestattet, bestrahlte tiefgefrorene Froschschenkel aus den Niederlanden nach Deutschland einzuführen. Das Unternehmen hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Nach dem EG-Vertrag hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch darauf, seine Ware auch in Deutschland vermarkten zu dürfen, wenn diese in den Niederlanden rechtmäßig in Verkehr ist und von ihr keine gesundheitlichen Risiken ausgehen. Auf der Grundlage der Genehmigung des BVL, einer so genannten Allgemeinverfügung, können neben dem Antragsteller auch andere Importeure bestrahlte Froschschenkel in Deutschland in den Verkehr bringen. Die Bestrahlung muss dabei in einer von der EU zugelassenen Anlage stattfinden und die vom Lebensmittel durchschnittlich absorbierte Gesamtdosis muss innerhalb der Vorgaben liegen. Zudem sind bestrahlte Lebensmittel als solche zu kennzeichnen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung und der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU sowie die Welternährungs- und die Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen beurteilen eine Bestrahlung tiefgefrorener Froschschenkel als unbedenklich und sehen keine gesundheitlichen Risiken im Verzehr.

Da man Forschschenkel nur kurz anbrät, damit diese nicht zäh werden, können Salmonellen im Fleisch verbleiben und eine Lebensmittelvergiftung hervorrufen. Durch die Bestrahlung werden diese und andere krankheitserregende Bakterien ausgeschaltet. Lebensmittel werden durch eine Bestrahlung nicht radioaktiv und kommen nicht mit der Strahlungsquelle in Kontakt. Eine Bestrahlung darf nicht zusätzlich zu einer chemischen Behandlung der Erzeugnisse erfolgen, die dem gleichen Ziel wie die Bestrahlung dient.

Voraussetzung für eine Allgemeinverfügung ist, dass die Ware in einem Mitgliedstaat der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht wird oder aus einem Drittland stammt und sich in den genannten Ländern rechtmäßig im Verkehr befindet. Zwar bestehen in der EU Richtlinien über die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung, eine vollständige Harmonisierung der Rechtsetzung wurde jedoch noch nicht erreicht. Während in Deutschland bisher nur getrocknete Kräuter und Gewürze behandelt sein durften, sind in den Niederlanden bestrahlte tiefgekühlte Froschschenkel verkehrsfähig.


Informationen des BVL zum Thema „Bestrahlte Lebensmittel“: http://www.bvl.bund.de/Bestrahlung

Informationen der EU-Kommission zum Thema „Bestrahlte Lebensmittel“: http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/irradiation/index_de.htm

Informationen zum Thema „Allgemeinverfügungen zur Einfuhr von Lebensmitteln“: http://www.bvl.bund.de/AV

Ausgabejahr 2006
Datum 11.08.2006

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