Lebensmittelüberwachung der Länder beanstandet 132.000 Betriebe

Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2005: Mängel bei Hygiene und Kennzeichnung bleiben auf Vorjahresniveau

Datum: 17.07.2006

Fast jeder fünfte Betrieb, der Lebensmittel herstellt, bearbeitet oder verkauft ist im Jahr 2005 bei Lebensmittelkontrollen aufgefallen.

16,4 Prozent der kontrollierten Betriebe verstießen gegen Hygienebestimmungen, 5,8 Prozent hatten ihre Produkte mangelhaft gekennzeichnet oder irreführend beworben oder verpackt. Die betrieblichen Eigenkontrollen wurden in 4,6 Prozent der Betriebe beanstandet. Dies ist das Ergebnis des „Jahresberichts Lebensmittelüberwachung 2005“, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Basis der Kontrollergebnisse der Bundesländer zusammengestellt hat, die in Deutschland für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Das BVL informiert mit dem Bericht die Europäische Kommission über die Aktivitäten der Lebensmittelüberwachungsbehörden in Deutschland.

Die Überwachungsbehörden in den Ländern führten 2005 insgesamt 1.091.966 Kontrollen in 592.010 Betrieben durch. Damit wurden 56 Prozent aller Betriebe kontrolliert. In den vergangenen vier Jahren ging die Zahl der Kontrollbesuche um insgesamt acht Prozent zurück.

Neben der Kontrolle von Betrieben nehmen die Untersuchungsbehörden der Länder auch Lebensmittelproben. Von den im vergangenen Jahr untersuchten 400.526 Proben wurden durchschnittlich 15,3 Prozent beanstandet. Der Anteil der beanstandeten Proben ist damit seit 2002 praktisch gleich geblieben. Mit einer Quote von 21,4 Prozent der untersuchten Proben wiesen Speiseeis und Desserts wie in den Vorjahren die höchste Beanstandungsquote auf. Bei Fleisch, Wild, Geflügel und Wurst lag der Anteil der beanstandeten Proben bei 20,2 Prozent. Dagegen wurden nur 10,3 Prozent der untersuchten Obst- und Gemüseproben und 9,4 Prozent der Proben von Schokolade, Kakao, kakaohaltigen Erzeugnissen, Kaffee und Tee beanstandet.

Etwa die Hälfte der Beanstandungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden ging auf falsche, mangelhafte oder irreführende Kennzeichnung bzw. Aufmachung von Lebensmitteln zurück. Beispiele hierfür sind ein fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum oder Mogelpackungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen. Fast jede sechste beanstandete Probe war verdorben oder enthielt krankheitserregende Keime. Neun Prozent der beanstandeten Proben wiesen Verunreinigungen durch Rückstände wie Pflanzenschutzmittel, Kontaminanten wie Acrylamid oder Fremdkörper wie Sand oder Glassplitter auf. In 13 Prozent der beanstandeten Proben entsprach die Zusammensetzung der Lebensmittel nicht den Vorschriften. Hierunter fällt zum Beispiel die Verwendung von Schweinefleisch für ein Wiener Schnitzel, das aus Kalbfleisch bestehen muss.

Bei der Auswahl der Betriebe und Proben konzentriert sich die Lebensmittelüberwachung auf die Fälle, von denen erhöhte Risiken für den Verbraucher ausgehen können. Aus der Zahl der Beanstandungen kann daher nicht auf die generelle Sicherheit der Lebensmittel und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch alle Betriebe in Deutschland geschlossen werden. Eine risikoorientierte Auswahl von Betriebskontrollen und Proben wird auch von der EU gefordert und erfolgt seit 2006 EU-weit nach einheitlichen Grundsätzen.

Der "Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2005" ist online abrufbar.

Ausgabejahr 2006
Datum 17.07.2006

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