Lebensmittelüberwachung beanstandet bundesweit über 125.000 Betriebe

Jahresbericht Lebensmittelüberwachung: Mängel bei Hygiene und Kennzeichnung von Lebensmitteln bleiben auf hohem Niveau

Datum: 18.07.2005

Jeder fünfte Betrieb in Deutschland, der Lebensmittel herstellt, bearbeitet oder verkauft verstößt gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen. Besonders häufig wurden in den Betrie-ben die allgemeine Hygiene sowie die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln bemängelt. Dies geht aus dem Jahresbericht Lebensmittelüberwachung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hervor, das die Ergebnisse aus dem Jahr 2004 heute in Berlin vorstellt.

Im Jahr 2004 haben die Bundesländer bei insgesamt 1.142.045 Kontrollbesuchen die Einhal-tung der Vorschriften in 605.961 Betrieben überprüft. Damit wurden 2004 rund 58 Prozent aller deutschen Betriebsstätten kontrolliert. Dem BVL meldeten die Länder 410.268 Proben, bei denen Lebensmittel und Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, untersucht wurden. Von diesen Proben beanstandeten die Behörden der Lebensmittelüberwachung rund 15 Prozent. Der prozentuale An-teil von Proben mit Verstößen blieb damit im Vergleich zum Vorjahr konstant. Über die Hälfte der Beanstandungen ging 2004 auf Mängel bei der Kennzeichnung und Aufmachung zurück. 17 Prozent aller beanstandeten Proben wiesen eine Zusammensetzung auf, die nicht den lebensmittelrechtlichen Vorgaben entsprachen. Besonders zahlreich waren die Mängel bei Eis und Desserts, bei denen 6,8 Prozent der Proben mikrobiologisch verunreinigt waren. Bei Fleisch und Wurst musste die Lebensmittelüberwachung bei über 12 Prozent der Proben eine falsche Kennzeichnung der Ware feststellen und rund 4,5 Prozent der Proben wiesen eine zu hohe Keimzahl auf oder waren verdorben. Verbessert hat sich dagegen die Situation bei Knabberwaren und Nüssen: Der Anteil beanstandeter Proben sank hier von 19 Prozent im Jahr 2003 auf 13 Prozent im vergangenen Jahr. Häufigster Grund für Beanstandungen bei Nüssen waren giftige Stoffwechselprodukte aus Schimmelpilzen (Mykotoxine).

Bei der Auswahl von Betrieben und Proben liegt der Fokus der Kontrolle auf Lebensmitteln, von denen erhöhte Risiken für den Verbraucher ausgehen können. Die Zahl der Beanstan-dungen lässt daher nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die generelle Qualität der Lebens-mittel in Deutschland zu. Eine risikoorientierte Auswahl von Betriebskontrollen und Proben wird auch von der EU gefordert und soll ab 2006 nach weiter vereinheitlichten Grundsätzen erfolgen.

Für die Lebensmittelüberwachung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Das BVL übernimmt die Sammlung und Auswertung der Daten und stellt für die Europäische Kommissi-on jährlich verschiedene Berichte zur Lebensmittelüberwachung in Deutschland zusammen.

Ausgabejahr 2005
Datum 18.07.2005

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