Hintergrundinformation: BVL genehmigt Freilandversuch mit gentechnisch verändertem Weizen am Standort Ausleben

Bundesamt für Verbraucherschutz sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt

Datum: 05.12.2012

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Antrag des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben auf Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen in den Jahren 2012 bis 2014 genehmigt. Der Freilandversuch soll auf einer landwirtschaftlichen Versuchsfläche von 10.000 Quadratmetern in der Gemeinde Ausleben in Sachsen-Anhalt stattfinden. Freigesetzt werden maximal 43.020 gentechnisch veränderte Pflanzen. Dies entspricht bei üblicher Saatstärke einer Fläche von ca. 170 Quadratmetern.

Die zur Freisetzung genehmigten Weizenpflanzen weisen einen verbesserten Sacharosetransport in das Korn auf. Der veränderte Transport des Speicherstoffs führt zu einer verbesserten Energieversorgung im Korn und soll den Korn- und Proteinertrag erhöhen. Der Anbau dient Versuchszwecken, der hier produzierte Weizen ist nicht für den Verzehr durch Menschen oder Tiere vorgesehen. Bereits in den Jahren 2006 bis 2008 sind Weizenpflanzen, in welche ein vergleichbares Genkonstrukt übertragen wurde, freigesetzt worden.

Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass die strengen Voraussetzungen, die das Gentechnikgesetz an die Genehmigung von Freisetzungen stellt, erfüllt sind. Die Genehmigung ist auch mit einer Reihe von Nebenbestimmungen verbunden. Durch die Festlegung von Isolationsabständen und Nachkontrollen wird gewährleistet, dass eine Ausbreitung des gentechnisch veränderten Weizens durch Überdauerung auf der Versuchsfläche, durch eine unbeabsichtigte Vertragung von Weizenkörnern oder durch Auskreuzung weitgehend ausgeschlossen ist.

Die Entscheidung des BVL erging im Rahmen des Benehmensverfahrens mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert Koch-Institut. Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme des Julius Kühn-Institutes eingeholt. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen des betroffenen Bundeslandes und des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) unterstützt.

Die Öffentlichkeit wurde durch Auslegung der Unterlagen im BVL und an dem beabsichtigten Freisetzungsstandort beteiligt. Die Einwendungen sind in die fachliche und rechtliche Bewertung der Unterlagen einbezogen worden. Die Einwendungen gingen überwiegend in Form von Unterschriftenlisten ein. In der Gemeinde des Freisetzungsstandortes wurden keine Einwendungen gemacht.

Über das BVL

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

Ausgabejahr 2012
Datum 05.12.2012

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