Umweltwirkungen des Genmais MON810 werden umfassend betrachtet

Neben dem Monitoring durch Monsanto soll Ressortforschung des Bundeslandwirtschaftsministeriums Umweltwirkungen von MON810 dokumentieren

Datum: 18.12.2007

Der von der Firma Monsanto vorgelegte Plan zur Beobachtung der Umweltwirkungen des Genmais MON810 erfüllt die gestellten Anforderungen in vollem Umfang. Dies stellte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin noch einmal klar. Das BVL hatte dem Unternehmen Ende April zur Auflage gemacht, MON810-Saatgut nur dann weiter vertreiben zu können, wenn ein Plan zur Beobachtung der Umweltwirkungen vorgelegt wird.

Monsanto wird für die kommende Anbausaison durch das Monitoring die Vertriebsnetzwerke dokumentieren sowie bestehende Erkenntnisse der Umweltbeobachtung in das Monitoring von MON810 einarbeiten. Darüber hinaus werden potenzielle Umweltwirkungen bei den Landwirten durch detaillierte Fragenbögen ermittelt, durch die beispielsweise auch eine geringfügige Veränderung der Bodenfruchtbarkeit oder der Pflanzengesundheit erkennbar würden.

Mit den Ergebnissen des Plans zur Umweltbeobachtung hat Monsanto zu dokumentieren, dass Artenvielfalt, menschliche Gesundheit, Tiergesundheit, Bodenfunktion, Pflanzengesundheit und die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft durch den Anbau von MON810 auch weiterhin unbeeinträchtigt bleiben.

Zur Ergänzung der von der Firma Monsanto im Monitoring gewonnenen Ergebnisse ist vorgesehen, in Abstimmung mit den beteiligten Behörden (unter anderem dem Bundesamt für Naturschutz) eine den Anbau begleitende Untersuchung im Rahmen der Ressortforschung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu initiieren. Unter realen Anbaubedingungen sollen dabei die Umweltwirkungen von MON810 dokumentiert werden.

Durch die oben dargestellten Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Umweltwirkungen von MON810 umfassend betrachtet werden.

Den von Monsanto vorgelegten Monitoringplan können Sie hier online einsehen.

Hintergundinformationen

In MON 810 wurde mit gentechnischen Verfahren ein Wirkstoff eingeführt, der spezifisch gegen bestimmte Schmetterlingsarten wie den Maiszünsler wirkt, der regional in Deutschland als Maisschädling auftritt.

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit organisiert das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

Ausgabejahr 2007
Datum 18.12.2007

Pressekontakt

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