Freisetzung gentechnisch veränderter Erbsen in Gatersleben genehmigt

BVL sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt

Datum: 25.04.2007

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute der Firma Novoplant die Freisetzung gentechnisch veränderter Erbsen auf rund 100 Quadratmetern in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) genehmigt. Damit dürfen in der Vegetationsperiode 2007 insgesamt 600 gentechnisch veränderte Erbsenpflanzen zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt werden. Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen.

Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Rund 75.000 Bürger sprachen sich, überwiegend durch die Unterzeichnung von Unterschriftenlisten, gegen die Freisetzung aus. Die Argumente der Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft. Durch die öffentliche Auslegung des Bescheids wird den Einwendern Gelegenheit gegeben, nachzuvollziehen, in welcher Form das BVL die Einwendungen in seiner Genehmigung bewertet und berücksichtigt hat.

Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) wird während der Freisetzung keine zum Sortiment der Genbank gehörenden Erbsen im Freiland kultivieren, so dass Auskreuzungen in das Erbmaterial der Genbank vermieden werden. Zu Flächen außerhalb des Institutsgeländes, auf denen konventionelle Erbsen angebaut werden, wird ein Abstand von mindestens 1000 Metern eingehalten. Da bei Erbsenpflanzen überwiegend Selbstbestäubung stattfindet, ist die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung ohnehin gering. Die Freisetzungsfläche wird abgeschirmt, so dass die Pflanzen für Vögel und Kleinsäuger nicht zu erreichen sind. Die Fläche ist sorgfältig von Hand abzuernten; nicht benötigtes Erntematerial ist zu vernichten. Im Jahr nach der Freisetzung muss auf der Fläche nach nachwachsenden Erbsenpflanzen gesucht werden, die zu entfernen sind. Sollten im Jahr nach der Freisetzung gentechnisch veränderte Erbsen auftreten, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlängern. Die im Freisetzungsversuch gewonnenen Erbsen dürfen nicht als Lebensmittel oder als Futtermittel außerhalb eines vorgesehenen Tierversuchs verwendet werden.

In die gentechnisch veränderten Erbsen wurde Erbgut aus der Ackerbohne, der Maus und dem Blumenkohlmosaikvirus eingebracht sowie synthetisch erzeugtes. In Tierversuchen soll überprüft werden, ob durch das Verfüttern der gentechnisch veränderten Erbsen Schweine vor bestimmten Darminfektionen geschützt werden können.

Für die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts für Naturschutz, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Robert-Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurde das BVL durch die fachliche Stellungnahme des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt.

Hintergundinformation

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informations-austausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

Informationen im Internet:

Informationen zu den bei Freisetzungen erteilten Auflagen finden Sie online unter www.bvl.bund.de/freisetzungsauflagen

Ausgabejahr 2007
Datum 25.04.2007

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de

Pressemitteilungen filtern nach Jahren