BVL genehmigt Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln

BVL sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt

Datum: 19.04.2007

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute dem Unternehmen BASF Plant Science die Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Insgesamt sind zehn Freisetzungsstandorte vorgesehen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern befinden. Die genehmigten Flächen umfassen eine Größe zwischen 3,7 und 45 Hektar. Die BASF darf zwischen 2007 und 2011 maximal 45.000 Knollen pro Kartoffellinie, Standort und Jahr freisetzen. Ähnliche Freisetzungen wurden bereits im Jahr 2006 genehmigt.

 

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Um eine Verbreitung der gentechnisch veränderten Kartoffeln zu verhindern, wird der Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen mit konventionellen Kartoffeln zehn Meter Abstand einhalten. Das gentechnisch veränderte Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Vor der Ernte der Knollen werden die oberirdischen Teile der Kartoffelpflanzen chemisch oder mechanisch abgetötet. Die Freisetzungsflächen sind nach der Ernte noch einmal auf gentechnisch veränderte Kartoffeln abzusuchen. Die Flächen müssen im Jahr nach Beendigung der Freisetzung auf nachwachsende Kartoffeln abgesucht werden. Sollten während dieser Nachkontrolle gentechnisch veränderte Kartoffeln auftreten, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlängern.

 

In dem Freilandversuch sollen 677 Kartoffellinien mit unterschiedlichen gentechnisch veränderten Eigenschaften untersucht werden. Die übertragenen Gene stammen aus der Kartoffel, einer Wildkartoffel sowie aus der Ackerschmalwand. Bei bestimmten Linien wurde die Zusammensetzung der Stärke in den Knollen verändert, so dass die Stärke durch das Ausschalten von Genfunktionen überwiegend aus Amylose besteht, bei anderen überwiegend aus Amylopektin. Weitere Kartoffellinien sollen widerstandsfähiger gegen den Erreger der Kraut- und Knollenfäule sein. Das Gen aus der Ackerschmalwand verleiht allen zur Freisetzung vorgesehenen Kartoffellinien Toleranz gegenüber dem Stoff Imazamox, der gegen Unkräuter wirkt.Die geernteten Kartoffeln werden vom Betreiber analysiert oder können als Pflanzgut für die darauf folgende Saison eingesetzt werden. Überschüssiges Erntematerial ist zu vernichten.

 

Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 2.400 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts für Naturschutz, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Robert-Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern unterstützt.

 

Übersicht der Freisetzungsstandorte

Möttingen (Bayern)

zwei Flächen in Sanitz (Mecklenburg-Vorpommern)

Hohenmocker (Mecklenburg-Vorpommern)

Lohmen (Mecklenburg-Vorpommern)

Werpeloh (Niedersachsen)

Limburgerhof (Rheinland-Pfalz)

Nerchau (Sachsen)

Gatersleben (Sachsen-Anhalt)

Baalberge (Sachsen-Anhalt)


Hintergundinformation

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informations-austausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

Informationen im Internet:

Informationen zu den bei Freisetzungen erteilten Auflagen finden Sie online unter www.bvl.bund.de/freisetzungsauflagen

Ausgabejahr 2007
Datum 19.04.2007

Pressekontakt

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