Hintergrundinformation zur Rattenfütterungsstudie mit dem Genmais MON863

Datum: 22.03.2007

Die Firma Monsanto hat im Jahr 2002 im Rahmen des Zulassungsverfahren des gentechnisch veränderten Mais MON863 dem damals zuständigen Robert-Koch-Institut (RKI) unter anderem eine Rattenfütterungsstudie vorgelegt. In dieser wurde eine mögliche Toxizität von MON863 untersucht. Die Studie wurden nach Standards der Internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgenommen und entspricht dem Stand der Technik.

Die Fütterungsstudie stellt innerhalb der vom Antragsteller vorzulegenden Unterlagen nur einen Baustein der Sicherheitsprüfung dar. In den vom RKI und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführten Sicherheitsbewertungen wurden umfangreiche weitere Parameter einbezogen. Die Fütterungsstudie ist allein weder geeignet, die Sicherheit von MON863 zu belegen noch ein Risiko durch MON863 nachzuweisen.

Die Wirkungsweise und das Wirkungsspektrum von Bt-Toxin sind bekannt und umfassend erforscht. MON863 sowie andere Formen gentechnisch veränderten Bt-Mais und daraus hergeleitete Sorten sind seit mehreren Jahren außerhalb Europas auf dem Markt. Weder im Rahmen des Zulassungsverfahrens noch bei der Verwendung in Lebensmitteln oder als Futtermittel wurden bislang Risiken nachgewiesen.

BVL sorgt für Transparenz im Zusammenhang mit der Fütterungsstudie

Greenpeace hat im Mai 2004 das BVL gebeten, die von Monsanto erstellte und dem BVL im Zulassungsverfahren vorgelegte Toxizitätsstudie herauszugeben. Das BVL entsprach diesem Antrag und teilte Monsanto mit, die im Zulassungsverfahren vorgelegten Daten an Greenpeace auf Grund der Rechtslage weiter zu geben. Dem widersprach das Unternehmen und erklärte sich lediglich zur Veröffentlichung einer Zusammenfassung bereit. Das BVL entschied gegen diesen Einspruch, worauf Monsanto Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen das BVL einreichte. Diese wurde im Juni 2005 abgewiesen, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. In Folge wurde eine zusammenfassende Darstellung der Toxizitätsstudie von Hammond et al (2006) als wissenschaftliche Publikation in der wissenschaftlichen Zeitschrift "Food and Chemical Toxicology" veröffentlicht.

Erste Einordnung der im März 2007 vorgelegten Seralini-Studie

Die im Auftrag von Greenpeace erstellte Auswertung der Toxizitätsstudie von MON863 durch den französischen Professor Seralini zieht die Untersuchungsdaten aus den Antragsunterlagen der Firma Monsanto heran und wertet diese erneut aus. Eine Zusammenfassung der Seralini-Studie ist online hier verfügbar.

DieToxizitätsstudie von Monsanto steht hier online zur Verfügung.

Es wurden durch Seralini keine zusätzlichen Fütterungsstudien oder eigene Untersuchungen durchgeführt. Die von Seralini et al. (2007) dargestellten statistischen Analyseverfahren sind nach einer ersten Durchsicht nicht zu beanstanden. Sie stellen eine weitere Möglichkeit der statistischen Verrechnung von Rohdaten aus der Toxizitätsstudie dar. Die vorgelegte Auswertung von Seralini et al. (2007) ist aufgrund der bestehenden Informationslage unter Beteiligung der anderen für die Sicherheitsbewertung gentechnisch veränderter Organismen zuständigen Fachbehörden der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft sorgfältig zu prüfen und auszuwerten.

Informationen zum Verlauf des Zulassungsverfahrens

Die Firma Monsanto hat im August 2002 zwei Anträge zur Genehmigung des Inverkehrbringens von GV-Mais MON863 und von GV-Hybrid-Mais MON863 x MON810 gestellt. Einen Antrag gemäß der Verordnung (EU) 258/97 betraf die Verwendung zu Lebensmittelzwecken.

Der zweite Antrag gemäß Richtlinie 2001/18/EG betraf ebenfalls MON863 und eine Kreuzung aus MON863 mit MON810. Für diesen Mais wurde die Einfuhr in die EU sowie die Verarbeitung des Mais in der EU beantragt sowie die Nutzung als Futtermittel. Dieser Antrag wurde in Deutschland beim damals zuständigen Robert-Koch-Institut (RKI) eingereicht. Das RKI hat zu dem Antrag eine Risikobewertung vorgelegt (siehe unten). Das Expertengremium der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA GMO-Panel) wurde von der EU-Kommission zu bestimmten Fragen zu MON863 und zur Kreuzung aus MON863 und MON810 um Stellungnahme gebeten. Es ist zunächst eine Stellungnahme zu MON863 am 2. April 2004 abgegeben worden, da die Antragstellerin von der EFSA zu MON863 x MON810 um weitere Informationen gebeten wurde. In Folge hat die EU-Kommission das Verfahren im weiteren Verlauf geteilt und eine zustimmende Entscheidung zu MON863 getroffen (Import, Verarbeitung, Futtermittel). Ein Bescheid wurde durch das BVL am 9. Februar 2006 erteilt.

Zu MON863 x MON810 hat das GMO-Panel der EFSA eine positive Stellungnahme am 8. Juni 2005 verabschiedet. Eine zustimmende Entscheidung hat die EU-Kommission am 16. Januar 2006 getroffen. Diese Entscheidung ist jedoch erst anwendbar, wenn auch eine zustimmende Entscheidung nach der Lebens- und Futtermittelverordnung (EU) 1829/2003 vorliegt.

Der Antrag gemäß VO (EU) 258/97 (MON 863 und MON 863 x MON 810) wurde entsprechend den geänderten rechtlichen Regelungen in der EU in das Verfahren gemäß VO (EU) 1829/2003 überführt. Die EU-Kommission hat auch dieses Verfahren geteilt (siehe oben, Verfahren gemäß RL 2001/18/EG) und am 13. Januar 2006 eine Genehmigung zu MON 863 (Lebensmittelzwecke) erteilt. Zu MON 863 x MON 810 hat das GMO-Panel der EFSA am 8. Juni 2005 eine positive Stellungnahme verabschiedet. Eine Entscheidung der EU-Kommission steht noch aus.

Neben MON863 x MON810 befinden sich weitere Verwendungszwecke von MON 863 in der EU in Genehmigungsverfahren, zu den das GMO-Panel der EFSA bereits befürwortende Stellungnahmen abgegeben hat. Das betrifft MON863 x NK603 (Lebens- und Futtermittel, Import, Verarbeitung) mit der Stellungnahme vom 6. Juli 2005 sowie MON863 x MON810 x NK603 mit der Stellungnahme ebenfalls vom 6. Juli 2005. Auszüge aus den Stellungnahmen des GMO-Panels der EFSA stehen nachfolgend online zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

  • Bewertungsbericht des zum Zeitpunkt der Zulassung zuständigen Robert-Koch-Instituts

  • Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur MON863-Fütterungsstud) zur MON863-Fütterungsstudie

  • Stellungnahme der EFSA zu Einwänden, die in einem Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz geäußert wurden

  • Artikel auf der Plattform Biosicherheit.de zum Thema MON863

  • Zwei Gutachten der EFSA zu Maishybriden, die MON863 enthalten. Dabei sind wiederum 90-Tage-Rattenfütterungstudien Teil der Antragsunterlagen: 1. EFSA-Q-2004-154 2. EFSA-Q-2004-159

Ausgabejahr 2007
Datum 22.03.2007

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