Freisetzung gentechnisch veränderten Weizens in Gatersleben genehmigt

BVL minimiert durch Sicherheitsbestimmungen das Risiko von Auskreuzungen

Datum: 23.11.2006

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute die Freisetzung gentechnisch veränderten Winterweizens zu wissenschaftlichen Zwecken unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Die rund 1.200 Quadratmeter umfassende Fläche liegt auf dem Gelände des Leibniz-Institutes für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben (Landkreis Aschersleben-Staßfurt/Sachsen-Anhalt). Das BVL hat genehmigt, in den Vegetationsperioden 2006/2007 und 2007/2008 rund 11.200 Pflanzen freizusetzen. Nach der Eintragung ins Standortregister kann das IPK den Winterweizen frühestens am kommenden Montag freisetzen.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie für die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 30.000 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt.

In dem Freilandversuch sollen verschiedene gentechnisch veränderte Weizenlinien untersucht werden. Die übertragenen Gene stammen aus Gerste und Ackerbohne und führen zu einem erhöhten Proteingehalt in den Weizenkörnern.

Da Weizenpflanzen sich selbst bestäuben, ist die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung grundsätzlich als gering anzusehen. Um diese weiter zu minimieren, muss die Versuchsfläche laut Anbauplan im Abstand von mindestens 120 Metern zu anderen Weizenfeldern angelegt werden. Zu den Vermehrungsflächen des Getreidesortiments der Genbank des IPK wird ein Abstand von 500 Metern gefordert, um Einkreuzungen sicher zu vermeiden. Außerdem wird die Freisetzungsfläche von der Genbankfläche durch eine Mantelsaat aus Büschelschön (Phacelia), einen Gerstenschlag sowie einen Gebüsch- und Baumstreifen abgeschirmt. Durch diese räumlichen Gegebenheiten wird in Verbindung mit den Auflagen des Genehmigungsbescheides die ohnehin geringe Möglichkeit des Auskreuzens zusätzlich minimiert.

Das gentechnisch veränderte Saat- und Erntegut wird entsprechend gekennzeichnet. Die geernteten Samenkörner werden vom Antragsteller analysiert und sind anschließend zu vernichten. Sie dürfen weder verfüttert noch als Lebensmittel verwendet werden. Damit Wildtiere keine Weizenkörner verschleppen können, ist die Fläche vom Antragsteller engmaschig einzuzäunen und während der Körnerreife mit einem Vogelnetz zu schützen.

Nach der manuellen Ernte des gentechnisch veränderten Weizens soll das Weizenstroh auf der Freisetzungsfläche oder der Fläche der Mantelsaat verbrannt werden. Anschließend verbleibende Reste sind flach in den Boden einzuarbeiten, um die Keimung eventuell ausgefallener Samenkörner zu erleichtern. Die Fläche muss während zweier Jahre nach dem Versuch auf nachwachsende Weizenpflanzen abgesucht werden. Sollten während des letzten Jahres der Nachkontrolle gentechnisch veränderte Weizenpflanzen ausgekeimt sein, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlängern.

Für die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamtes für Naturschutz, des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des Robert-Koch-Institutes eingeholt. Die darin vorgebrachten Argumente wurden in dem nun erteilten Freisetzungsbescheid weitgehend berücksichtigt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt.

Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids erscheint am 30. November 2006 im Bundesanzeiger sowie in der Regionalausgabe West der Mitteldeutschen Zeitung. Der Genehmigungsbescheid kann in der Verwaltungsgemeinschaft Seeland-Nachterstedt vom 1. bis 14. Dezember 2006 eingesehen werden.

Hintergundinformation

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informations-austausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

Informationen im Internet:

Informationen zu den bei Freisetzungen erteilten Auflagen finden Sie online unter www.bvl.bund.de/freisetzungsauflagen

Ausgabejahr 2006
Datum 23.11.2006

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