Standortregister gibt Auskunft über Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen

Neues Standortregister schafft Basis für Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern

Datum: 03.02.2005

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute in Bonn das neu geschaffene, internetbasierte Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen vorgestellt. Das Standortregister gibt Auskunft über alle Flächen im Bundesgebiet, auf denen gentechnisch veränderte Organismen angebaut oder freigesetzt werden bzw. werden sollen. In dem öffentlich zugänglichen Bundesregister werden sowohl Flächen verzeichnet, auf denen für das Inverkehrbringen genehmigte gentechnisch veränderte Pflanzen zu kommerziellen Zwecken angebaut werden, als auch Versuchsflächen, auf denen vom BVL genehmigte Freisetzungsversuche stattfinden. Grundlage des Standortregisters ist das neue Gentechnikgesetz, das am 3. Februar 2005 verkündet wird.

Nach §16a Abs. 3 des Gentechnikgesetzes muss in Zukunft der kommerzielle Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen mindestens drei Monate vor dem Aussaattermin vom Landwirt dem BVL mitgeteilt werden. Das BVL veröffentlicht die Angaben zu den jeweiligen Standorten, die Bezeichnung des gentechnisch veränderten Organismus sowie dessen gentechnisch veränderte Eigenschaften im Internet. Wer gegenüber dem BVL ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann zudem auf Antrag auch personenbezogene Daten einsehen. Damit werden bereits vor einem Anbau Absprachen zwischen benachbarten Landwirten ermöglicht. „Das Standortregister schafft die notwendige Transparenz für eine Koexistenz von Landwirten, die ohne gentechnisch veränderte Organismen wirtschaften und Betrieben, die sich künftig für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden. Das Standortregister stellt damit eine wichtige Voraussetzung für die Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern dar“, betont BVL-Präsident Christian Grugel. Das Standortregister dient darüber hinaus der Beobachtung gentechnisch veränderter Organismen. Nach europäischem Recht und dem neuen Gentechnikgesetz sind gentechnisch veränderte Organismen, die im Rahmen eines Freisetzungsversuchs freigesetzt oder bereits als Produkt zugelassen wurden, zu beobachten, um unvorhergesehene schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, auf Tiere und die Umwelt feststellen zu können. Das BVL ist zuständig für die Genehmigung von Freisetzungen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und berät die Bundesregierung sowie die Bundesländer und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Verfügbarkeit im Internet verzeichnet das Standortregister am 3. Februar 44 Anbauer mit insgesamt 92 angemeldeten Flächen. Bei den Anbauern handelt es sich sowohl um landwirtschaftliche Betriebe wie auch Forschungseinrichtungen. Neben dem wissenschaftlichen Anbau planen die meldenden Betriebe auf 950 Hektar so genannten Bt-Mais MON810-6 einzusäen.

Hintergrundinformation zum BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernäh-rung und Landwirtschaft. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und koordiniert bei bestimmten Aufgaben die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 400 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.

Ausgabejahr 2005
Datum 03.02.2005

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