BVL genehmigt Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Kartoffeln

Antragsteller darf unter strengen Auflagen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Industriekartoffeln für Versuchszwecke anbauen

Datum: 16.04.2004

Am heutigen Freitag, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei Anträge der Firma BASF Plant Science GmbH auf Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln genehmigt. Die Freilandversuche finden auf landwirtschaftlichen Versuchsflächen von maximal 10.000 Quadratmetern in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) sowie in Möttingen (Bayern) statt. In einem der Antragsverfahren ist die Nachmeldung weiterer Standorte möglich, da der Antrag nach dem sogenannten Vereinfachten Verfahren bearbeitet wurde.

Diese Variante ist für gentechnisch veränderte Pflanzen vorgesehen, zu denen bereits weit reichende Erkenntnisse vorliegen. Die zur Freisetzung genehmigten Kartoffeln weisen Modifikationen des Stärkestoffwechsels auf. Die Kartoffelstärke besteht dadurch zu einem größeren Anteil aus Amylopektin, das u.a. von der Klebstoff-, Papier-, Textil- und Kosmetikindustrie genutzt wird. Bei den freizusetzenden Kartoffeln handelt es sich um so genannte „Industriekartoffeln“ bzw. „Stärkekartoffeln“, die nicht für den Verzehr durch Menschen oder Tiere bestimmt sind.

Die Genehmigungen sind an eine Reihe von Nebenbestimmungen geknüpft, die den geregelten Ablauf der Versuche betreffen und die Arbeit der Überwachungsbehörden in den Bundesländern unterstützen. Durch die Festschreibung von Isolationsabständen und Nachkontrollen wird gewährleistet, dass eine Etablierung oder Ausbreitung der gentechnisch veränderten Kartoffeln durch Überdauerung auf der Fläche, unbeabsichtigte Vertragung von Kartoffelknollen oder Auskreuzung weitgehend ausgeschlossen ist. Somit wurde eine räumliche und zeitliche Begrenzung der Feisetzungsversuche sichergestellt. Die Entscheidung des BVL erging im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen der betroffenen Bundesländer und des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit unterstützt. Die Öffentlichkeit wurde durch Auslegung der Unterlagen im BVL und an den beabsichtigten Freisetzungsstandorten beteiligt. Geäußerte Einwendungen sind in die fachliche und rechtliche Bewertung des Verfahrens einbezogen worden. Die umfassende Sicherheitsbewertung hat ergeben, dass von den genehmigten Freisetzungsversuchen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu erwarten sind“, sagte Hans-Jörg Buhk, Leiter der Referatsgruppe Gentechnik im BVL.

Für Rückfragen: Dr. Detlef Bartsch, stv. Leiter der Referatsgruppe Gentechnik im BVL Telefon: 01888-413-30 03

Hintergrundinformation zum BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und koordiniert bei bestimmten Aufgaben die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 400 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.

Ausgabejahr 2004
Datum 16.04.2004

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