Vorsicht bei der Umwidmung von Heparin-haltigen Injektionslösungen

Datum: 13.05.2008

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte darauf hin, dass Verunreinigungen in Heparin-haltigen Injektionslösungen, die zur Anwendung bei Menschen zugelassen sind, auftraten. Im Zusammenhang mit dieser Verunreinigung wurden z. T. schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelreaktionen bei Menschen beobachtet. Die betroffenen Chargen wurden bereits zurückgerufen; eine spezifische Überprüfung der Ausgangsstoffe bzw. Fertigarzneimittel wurde inzwischen eingeleitet.

Heparine zur parenteralen Anwendung, die sich noch im Bestand von Tierärztlichen Hausapotheken befinden, sollten vor Anwendung dahingehend überprüft werden, ob sie zu den betroffenen Chargen gehören. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf dieser Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM – www.bfarm.de).

Ausgabejahr 2008
Datum 13.05.2008

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