Hintergrundinformation: EFSA übergibt Bewertungsbericht für Glyphosat an EU-Kommission

EU-Verfahren geht in die Entscheidungsphase

Datum: 12.11.2015

Im EU-Verfahren zur Neubewertung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihren Bewertungsbericht ("EFSA-Conclusion") fertiggestellt und an die Europäische Kommission übergeben. Der Bericht ist nun auch online verfügbar.

Aufgrund eines gesonderten Auftrags hat sich die EFSA zuletzt auch intensiv mit einer möglichen krebserzeugenden Wirkung von Glyphosat befasst. Hier kommt die EFSA zu dem Schluss, dass eine solche Gefahr unwahrscheinlich ist und dass es nicht gerechtfertigt ist, Glyphosat gemäß der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen als karzinogen einzustufen.

Grundlage der EFSA-Bewertung waren von den deutschen Behörden erstellte Entwürfe. In einem aufwändigen Peer-Review-Verfahren hat die EFSA anschließend nicht nur ihre eigenen Wissenschaftler mit der Bewertung befasst, sondern Fachleute aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt.

Nun muss die Europäische Kommission einen Entscheidungsvorschlag über die Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung ausarbeiten, der die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel gewinnt. Da die Schritte bis zur Beschlussfassung und Veröffentlichung der Entscheidung einige Monate in Anspruch nehmen, hat die Europäische Kommission die ursprünglich bis 31. Dezember 2015 befristete Genehmigung für Glyphosat inzwischen um sechs Monate verlängert (dies betraf neben Glyphosat auch 22 weitere Wirkstoffe mit einem ähnlichen Verzug im Zeitplan).

Die Europäische Kommission hat angekündigt, noch in diesem Jahr eine erste Beratung über Glyphosat im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel anzusetzen.

Ausgabejahr 2015
Datum 12.11.2015

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