Hintergrundinformation: EU-Bewertung von Glyphosat – Stand des Verfahrens

Deutschland übergibt Addendum an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

Datum: 10.09.2015

Am 1. September 2015 hat Deutschland ein vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erstelltes Addendum zur Frage der kanzerogenen Wirkung von Glyphosat an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übergeben. Damit geht das EU-Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat nun in die letzte Phase.

Der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat wird wie jeder andere Wirkstoff routinemäßig im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung neu bewertet. Im Falle von Glyphosat ist Deutschland der berichterstattende Mitgliedstaat. Die deutschen Behörden (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: physikalische und chemische Eigenschaften sowie Koordination; Bundesinstitut für Risikobewertung: gesundheitliche Bewertung; Julius Kühn-Institut: Wirksamkeit, Nutzen, Bienen; Umweltbundesamt: Naturhaushalt) hatten im Dezember 2013 den Entwurf des Bewertungsberichts an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übergeben. Der Bericht kam zu dem Ergebnis, dass Glyphosat die EU-Kriterien erfüllt und dass damit die Voraussetzungen für eine weitere Genehmigung als Pflanzenschutzmittelwirkstoff vorliegen.

Bisherige Verfahrensschritte

Die EFSA hat 2014 den Berichtsentwurf veröffentlicht und ein Peer-Review-Verfahren eingeleitet. Dabei prüften Wissenschaftler aus den Behörden der Mitgliedstaaten und der EFSA den Bericht kritisch. Außerdem gab es eine öffentliche Konsultation, bei der jedermann die Möglichkeit zur Stellungnahme hatte.

Aufgrund der Kommentierungen hat die EFSA das antragsstellende Konsortium, die Glyphosate Task Force, aufgefordert, Datenlücken zu füllen und zu einer Reihe von offenen Punkten Stellung zu nehmen. Die Task Force reichte daraufhin ein umfangreiches Paket von Unterlagen nach.

Danach hat Deutschland als Berichterstatter den Berichtsentwurf unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Peer-Review-Verfahren noch einmal überarbeitet. Auch der überarbeitete Bewertungsbericht kommt zu dem Schluss, dass Glyphosat grundsätzlich die Genehmigungskriterien der EU-Verordnung für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe erfüllt. Dieser Bericht konnte jedoch noch nicht die Einstufung der International Agency for Research on Cancer (IARC) der WHO bezüglich der krebserzeugenden Eigenschaften berücksichtigen, weil zum Abgabezeitpunkt (April 2015) erst eine kurze Mitteilung der IARC verfügbar war, aber noch nicht die ausführliche Monographie.

Nach der Veröffentlichung der IARC-Monographie am 29. Juli 2015 hat das BfR dazu eine Bewertung verfasst, die nun als Addendum zum Bewertungsbericht der EFSA übermittelt wurde.

Weitere Verfahrensschritte

Die EFSA wird zu diesem Addendum Stellungnahmen aller Mitgliedstaaten einholen und plant anschließend eine Expertenanhörung. Sie steht darüber hinaus in Kontakt mit der IARC, dem Joint Meeting on Pesticide Residues (einem weiteren Gremium der WHO) sowie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die in der EU unter anderem für die legal verbindliche Einstufung eines Stoffes als karzinogene Substanz zuständig ist. Bis zum 30. Oktober 2015 muss die EFSA eine vollständige Schlussfolgerung ("EFSA Conclusion") zu Glyphosat abgeben. Die Europäische Kommission hatte die Frist bis zu diesem Termin verlängert, damit die EFSA die Monographie der IARC in vollem Umfang berücksichtigen kann.

Wenn die EFSA ihre Schlussfolgerung abgegeben hat, muss die Europäische Kommission einen Entscheidungsvorschlag darüber ausarbeiten, ob die Wirkstoffgenehmigung erneuert wird, und wenn ja, mit welchen Bestimmungen. Der Entscheidungsvorschlag benötigt die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel. Die zwei Monate, die nach Abgabe der EFSA-Conclusion noch bis zum Ende der aktuell gültigen Genehmigung für Glyphosat verbleiben, werden voraussichtlich nicht ausreichen, um alle Verfahrensschritte bis zur Entscheidung abzuschließen. Deshalb ist zu erwarten, dass die Europäische Kommission eine Regelung für den Übergang treffen wird.

Ausgabejahr 2015
Datum 10.09.2015

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