Hintergrundinformation: BVL genehmigt Pflanzenschutzmittel "Santana" zur Bekämpfung des Drahtwurms in Mais

Anwendung nur auf stark bedrohten Flächen mit Berechtigungsschein

Datum: 15.03.2010

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 12. März 2010 eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels "Santana" zur Bekämpfung des Drahtwurms in Mais erteilt. Sie gilt ab dem 16. März 2010 für 120 Tage in den Bundesländern Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die vom BVL genehmigte Menge reicht zur Behandlung von insgesamt 19.500 Hektar; das entspricht etwa 1 % der Maisanbaufläche in Deutschland.

Bei dem Mittel "Santana" handelt es sich um ein Mikrogranulat mit dem Wirkstoff Clothianidin, das bei der Aussaat des Mais in die Saatreihe abgelegt wird. Der Wirkstoff Clothianidin ist sehr giftig für Bienen. Zum Schutz der Bienen ist die Genehmigung deshalb mit strengen Auflagen verbunden: So ist die Anwendung auf Flächen beschränkt, die von Starkbefall bedroht sind. Betriebsleiter müssen sich dies bei ihrem zuständigen Pflanzenschutzamt bestätigen lassen und erhalten dann einen Berechtigungsschein zum Kauf des Mittels. Zur Ausbringung dürfen nur Geräte benutzt werden, die eine Eignung speziell für dieses Mittel haben. Mit diesen Geräten lässt sich die Vorschrift erfüllen, das Mittel vollständig in den Boden einzuarbeiten. Wenn sich im Umkreis von 60 Metern um die vorgesehene Behandlungsfläche Bienenstände befinden, sind die Imker vorab zu informieren. Die vier Bundesländer erlassen Allgemeinverfügungen, um diese Vorschriften durchzusetzen und werden die Anwendung durch ein Bienenmonitoring begleiten.

Als Drahtwurm bezeichnet man die Larven verschiedener Schnellkäferarten. Dieser Bodenschädling stellt die deutsche Landwirtschaft gegenwärtig vor große Probleme. Neben Mais sind auch andere Kulturen von Schäden bedroht. Für Mais stehen aktuell weder zugelassene Pflanzenschutzmittel noch andere Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Ausgabejahr 2010
Datum 15.03.2010

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