BVL erteilt wegen Mäuseplage Ausnahmegenehmigung
für Köder

Chlorpacinonköder dürfen für 120 Tage im Streuverfahren angewendet werden

Datum: 21.09.2007

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am vergangenen Dienstag, den 4. September, eine Ausnahmegenehmigung für das Mittel "Ratron Feldmausköder" zur Bekämpfung von Feld- und Erdmäusen erteilt. Landwirten wird damit für rund drei Monate gestattet, das chlorphacinonhaltige Mittel oberflächlich auszubringen in Getreide, Raps, Klee, Kleegras, Luzerne, bei Gräsern zur Saatguterzeugung sowie in Wiesen und Weiden. Die Genehmigung ist an enge Anwendungsbestimmungen geknüpft: So muss der zuständige Pflanzenschutzdienst die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigen und die Anwendung anordnen. Dabei muss sich der Pflanzenschutzdienst im Hinblick auf geschützte Wirbeltierarten, wie zum Beispiel den Feldhamster, mit den zuständigen Naturschutzbehörden abstimmen. Außerdem darf das Mittel nicht in Häufchen ausgelegt und nicht auf unbewachsenen Flächen ausgestreut werden. Damit wird das Risiko vermindert, dass andere Tiere den Köder aufnehmen.

In weiten Teilen Deutschlands ist es in diesem Jahr zu einer starken Vermehrung von Feld- und Erdmäusen gekommen. Zur Nahrung der Tiere gehören Gräser, Kräuter und auch Baumrinde. Entsprechend richten sie Schäden in Grünland, Getreide- und Rapsansaaten sowie in Obstplantagen an. Massenvermehrungen von Feldmäusen treten etwa alle drei bis fünf Jahre auf. Eine milde Witterung im Winter und Frühjahr und der Verzicht aufs Pflügen begünstigen die Vermehrung der Mäuse zusätzlich. Neben der Feldmaus bereitet derzeit auch die Erdmaus Probleme. Natürliche Feinde der Feld- und Erdmäuse haben auf die starken Populationsschwankungen der Mäuse nur einen geringen Einfluss.

Zur Bekämpfung von Nagetieren sind Mittel mit den Wirkstoffen Zinkphosphid und Chlorphacinon zugelassen. Zinkphosphidköder müssen in die Löcher der Nagetiere abgelegt werden, für die Chlorphacinonköder ist normalerweise die Verwendung so genannter Köderstationen vorgeschrieben. Beide Verfahren sind bei derart großen Befallsflächen, wie sie jetzt vorliegen, aus logistischen und arbeitstechnischen Gründen nicht mehr durchführbar. Das BVL hat deshalb eine 120 Tage gültige Ausnahmegenehmigung erteilt, die gestattet, das Mittel "Ratron Feldmausköder"  statt in Köderstationen im Streuverfahren auszubringen.

Der Wirkstoff Chlorphacinon hemmt die Blutgerinnung und lässt die Wände der Blutgefäße durchlässig werden. In der Folge kommt es zu inneren Blutungen, an denen die Mäuse eingehen. Die Wirkstoffkonzentration im Köder ist so eingestellt, dass eine tödliche Wirkung nur erreicht wird, wenn die Nager über mehrere Tage von dem Köder fressen. Das Risiko, dass Beutegreifer durch Fraß vergifteter Mäuse zu Schaden kommen, ist bei diesem Wirkstoff gering.

Chlorphacinonköder haben in Deutschland seit 1974 eine Zulassung zur Bekämpfung von Wühlmausarten. Aus den frühen Jahren gibt es Berichte über Wildtiervergiftungen, die größtenteils auf unsachgemäße Ausbringung zurückzuführen waren. Aus der Zeit nach 1990 ist dem BVL kein Vergiftungsfall eines Haus- oder Wildtieres mehr bekannt. Bis März 2007 war die Ausbringung der Köder im Streuverfahren regulär zugelassen. Zu diesem Zeitpunkt endeten die bestehenden Zulassungen durch Zeitablauf. Bei der Erteilung der erneuten Zulassung hat das BVL dann statt der Streuanwendung die Verwendung von Köderstationen vorgeschrieben, um besonders den Schutz von Kleinsäugern, wie dem Hamster, zu verbessern. Die jetzt erteilte Ausnahmegenehmigung des BVL gilt also im Prinzip für eine Anwendungstechnik wie sie lange Jahre in der Praxis üblich war. Um dennoch das Ziel zu erreichen, die Risiken weiter zu reduzieren, wurden mit der Genehmigung aber Einschränkungen im Vergleich zu der früheren Streuanwendung gemacht. So ist diese Anwendungstechnik nun auf die am stärksten betroffenen Kulturen beschränkt, der zuständige Pflanzenschutzdienst muss die Anwendung anordnen und sich dabei im Hinblick auf geschützte Wirbeltierarten mit den zuständigen Naturschutzbehörden abstimmen.

Ausgabejahr 2007
Datum 21.09.2007

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