BVL lässt Zulassung für paraquathaltige Pflanzenschutzmittel ruhen

Pflanzenschutzmittel Gramoxone Extra darf nicht mehr verkauft und angewendet werden

Datum: 17.07.2007

Das BVL hat am 13. Juli 2007 für das Pflanzenschutzmittel Gramoxone Extra, das den Wirkstoff Paraquat enthält, das Ruhen der Zulassung angeordnet. Gramoxone Extra darf damit nicht mehr verkauft und angewendet werden. Auch Restmengen dürfen nicht mehr verwendet werden. Die Entscheidung des BVL geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz zurück. Danach hätte der Wirkstoff Paraquat von der EU-Kommission nicht in die Liste der Wirkstoffe aufgenommen werden dürfen, die für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln EU-weit zulässig sind. Durch die Entscheidung des Gerichts dürfen ab sofort in den Mitgliedstaaten keine paraquathaltigen Mittel mehr zugelassen sein.

Geklagt hatte Schweden, unterstützt von Dänemark, Österreich und Finnland. Die Staaten bemängeln neben der Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften, dass inhaltliche Fragen, darunter der Schutz der Anwender, durch die EU-Kommission nicht ausreichend geklärt worden seien. Die EU-Kommission kann gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel einlegen. Verzichtet die EU-Kommission darauf und betreibt sie auch keine erneute Prüfung des Wirkstoffs nach den Maßgaben des Gerichts, so ist die Zulassung vom BVL endgültig zu widerrufen.

Paraquat ist ein breit wirksamer Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff, der gegen Unkräuter eingesetzt wird. In Deutschland ist die Verwendung paraquathaltiger Pflanzenschutzmittel bereits seit 1974 durch Bestimmungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschränkt. Das Mittel Gramoxone Extra war nur für Anwendungen in Mais, Zuckerrüben, Gräsern zur Saatguterzeugung, Weinreben und Baumschulsaatbeeten zugelassen.

Informationen des Europäischen Gerichts erster Instanz

Ausgabejahr 2007
Datum 17.07.2007

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