Pflanzenschutzmittel werden komplett elektronisch zugelassen

Anträge auf Pflanzenschutzmittelzulassung werden vom BVL online entgegengenommen und vollständig elektronisch bearbeitet

Datum: 01.07.2007

Hersteller und Vertriebsfirmen von Pflanzenschutzmitteln können ab 1. Juli 2007 dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anträge auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in elektronischer Form über das Internet übermitteln. Auch im weiteren Verlauf der Zulassung setzt das BVL auf eine vollständige elektronische Aktenführung.

Das BVL erleichtert damit das Verfahren für die Unternehmen, die sich lediglich online registrieren und keine Unterlagen mehr in Papierform einreichen müssen. Das BVL bearbeitet den Antrag in einer vollständig elektronisch geführten Akte mit einem Vorgangsbearbeitungssystem und wird die Unterlagen schließlich auch elektronisch archivieren. Zur Kommunikation mit den externen Prozessbeteiligten wurde ein Portal in den Internetauftritt des BVL eingebettet, in dem Antragsteller, die anderen an der Bewertung beteiligten Behörden und Sachverständige ihre Dokumente austauschen. Für alle Beteiligten wird der Bearbeitungsstatus des Antrags jederzeit online abrufbar sein.

Bei der Übermittlung, Bearbeitung und Speicherung der Antragsunterlagen kommt dem Datenschutz ein sehr hoher Stellenwert zu. Die Zulassungsdaten können neben dem BVL ausschließlich vom Antragsteller und den beteiligten Behörden eingesehen werden.

Bislang bearbeitete das BVL jährlich rund hundert Zulassungsanträge. Eine Antrag umfasste in der Regel 20 bis 25 Aktenordner und musste in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden. Die Unterlagen zurückliegender Verfahren füllen beim BVL ein umfangreiches Archiv.

Informationen zur elektronischen Antragstellung sind auf der BVL-Homepage unter www.bvl.bund.de/epsm verfügbar. Unternehmen können sich dort für die Online-Antragstellung in der Pflanzenschutzmittelzulassung registrieren lassen.

Ausgabejahr 2007
Datum 01.07.2007

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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