BVL bescheinigt künftig die Verkehrsfähigkeit parallel importierter Pflanzenschutzmittel

Geändertes Pflanzenschutzgesetz regelt Parallelimporte von Pflanzenschutzmitteln

Datum: 06.07.2006

Eine jüngst beschlossene Änderung des Pflanzenschutzgesetzes schafft mehr Rechtssicherheit für Importeure, Zulassungsinhaber und Anwender von parallel importierten Pflanzenschutzmitteln. Sie mussten bisher eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zu Einzelfällen berücksichtigen. Nun sind seit dem 29. Juni 2006 Parallelimporte im Pflanzenschutzgesetz klar geregelt.

Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR-Staaten) zugelassen sind, dürfen in Deutschland in Verkehr gebracht werden, wenn sie in Zusammensetzung und Beschaffenheit mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) übereinstimmen und den gleichen Wirkstoff in vergleichbarer Menge enthalten.

Für einen solchen Parallelimport benötigen Importeure ab dem 1. Januar 2007 eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Sie wird nur bei übereinstimmender Zusammensetzung von Import- und Referenzmittel erteilt und gilt mit einigen Ausnahmen nur so lange wie die Zulassung des Referenzmittels. Das importierte Pflanzenschutzmittel muss zudem in gleicher Weise angewendet werden wie das Referenzmittel.

Alle im Rahmen des bisher freiwilligen Prüfverfahrens erteilten Gutachten, die vor dem 29. Juni 2006 erstellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum 1. Juli 2007. Bis zu diesem Tag dürfen die entsprechenden Mittel noch in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Neue Importe auf Grundlage eines freiwillig beantragten Gutachtens des BVL sind jedoch nur bis zum 31. Dezember 2006 erlaubt.

Hintergrundinformation zum BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und koordiniert bei bestimmten Aufgaben die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 400 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.

Ausgabejahr 2006
Datum 06.07.2006

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