Bericht zum Pflanzenschutz- Kontrollprogramm des Bundes und der Länder liegt vor

Gute Zusammenarbeit zwischen BVL und Bundesländern beim Jahresbericht 2004 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms

Datum: 30.12.2005

In konstruktiver Zusammenarbeit zwischen den Behörden des Bundes und der Länder ist es gelungen, ein gemeinsames Programm für die Kontrollen im Pflanzenschutz zu erarbeiten. 2004 wurden die Kontrollen von den zuständigen Länderbehörden erstmals auf der Grundlage dieses Programms durchgeführt und die Ergebnisse vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Basis der Ländermeldungen im Jahresbericht 2004 zusammengeführt. Im Berichtsjahr 2004 wurden von den Länderbehörden in Deutschland rund 3.400 Handelseinrichtungen und 3.800 landwirtschaftliche Betriebe auf die Einhaltung der Pflanzenschutzmittelvorschriften kontrolliert.

Bei Kontrollen des Handels wurden 27 Prozent der überprüften Betriebe beanstandet, weil Pflanzenschutzmittel angeboten wurden, deren Zulassung abgelaufen war oder die falsch gekennzeichnet waren. Außerdem hatten rund 23 Prozent der Betriebe den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht vorschriftsmäßig angezeigt. Rund vier Prozent des Verkaufspersonals konnte die Sachkunde nicht nachweisen bzw. kam der Pflicht zur Beratung von Kunden nicht nach. Bei sieben Prozent der kontrollierten Betriebe konnten sich die Kunden entgegen den gesetzlichen Bestimmungen bei den Pflanzenschutzmitteln selbst bedienen.

Mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln legt das BVL fest, für welche Zwecke und bei welchen Pflanzen ein Mittel angewendet werden darf, gibt Sicherheitshinweise und kann Auflagen und Bestimmungen zur Anwendung, zum Beispiel zum Schutz von Bienen oder Gewässern, erteilen. Bei rund sechs Prozent der kontrollierten Betriebe wurden diese Auflagen und Bestimmungen nicht eingehalten. Bei rund einem Prozent der kontrollierten Betriebe wurde gegen die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verstoßen. In den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus konnten rund zwei Prozent der überprüften Anwender von Pflanzenschutzmitteln keinen gültigen Sachkundenachweis erbringen.

Ein Teil der Anwender und des Handels wurde auf Grund von Anzeigen, Hinweisen oder Verdachtsmomenten kontrolliert. Bei diesen anlassbezogenen Kontrollen wurden vielfach Verstöße festgestellt. So wurde man bei diesen anlassbezogenen Kontrollen im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in rund 50 Prozent der Fälle fündig. Die Routineüberprüfungen führten 2004 rund vier Prozent der Fälle zur Aufdeckung von Verstößen gegen das Pflanzenschutzrecht.

Auf Straßen, Wegrändern, Hof- und Betriebsflächen und anderen nicht land- oder forstwirtschaftlich beziehungsweise gärtnerisch genutzten Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel nur mit behördlicher Genehmigung angewendet werden. Bei Kontrollen auf Grund von Anzeigen, Hinweisen oder Verdachtsmomenten wurde in 19 Prozent der Fälle festgestellt, dass Pflanzenschutzmittel ohne eine solche Genehmigung oder in anderer Weise vorschriftswidrig angewendet worden waren.

Durch die gute Zusammenarbeit zwischen BVL und den Bundesländern wurden die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Kontrollen im Pflanzenschutz durch das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm wesentlich verbessert und sollen künftig weiter optimiert werden.

Hintergrundinformationen

Für Kontrollen im Pflanzenschutz sind die Länder zuständig. Die Behörden nehmen die Kontrollen vor und ahnden, wenn nötig, Verstöße als Ordnungswidrigkeiten. Vor zwei Jahren haben die Länder unter der Geschäftsführung des BVL eine gemeinsame Expertengruppe gebildet, die die Aufgabe hat, einheitliche Grundlagen für die Durchführung der Kontrollen zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe legt jährlich Kontrollschwerpunkte fest und stimmt die Kontrollpläne der Länder ab. Damit soll die Überwachung der Pflanzenschutzmittelhandels und der Pflanzenschutzmittelanwendung effizienter und schlagkräftiger werden. Im Jahr 2004 erfolgten die Kontrollen der Länder erstmals einheitlich im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms.

In Deutschland ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das BVL zuständig. Neben den eigenen Prüfungen zur Zusammensetzung eines Mittels wertet das BVL dazu die Bewertungsberichte der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Umweltbundesamtes aus, bevor es die ggf. erforderlichen Nebenbestimmungen festlegt und über die Zulassung entscheidet. Um eine Zulassung zu erhalten, müssen die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln unter anderem belegen, dass das beantragte Mittel wirksam ist und bei vorschriftsmäßiger Anwendung die Gesundheit von Mensch und Tier keinen Schaden nimmt. Darüber hinaus darf das Mittel keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser haben und keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen, besonders auf den Naturhaushalt. Bei unerwarteten, nachteiligen Auswirkungen kann das BVL auch bereits erteilte Zulassungen ändern oder widerrufen. 

Jahresbericht 2004 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms online

Der Jahresbericht 2004 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist hier online abrufbar.

 

Ausgabejahr 2005
Datum 30.12.2005

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