Pflanzenschutzexperten wollen Zulassungsverfahren effizienter machen

BVL diskutiert mit EU-Pflanzenschutzbehörden eine verbesserte Zusammenarbeit

Datum: 06.09.2004

Zu einem Workshop treffen sich Pflanzenschutzexperten der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union morgen und übermorgen im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig. Das BVL, die deutsche Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel, erarbeitet gemeinsam mit den anderen europäischen Pflanzenschutzbehörden Vorschläge für effizientere Zulassungsverfahren. Sie sollen Anregungen für die Überarbeitung der Richtlinie 91/414/EWG liefern, die einheitliche Grundsätze bei der Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln festlegt.

Vertreten sind auch die Europäische Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die amerikanische Zulassungsbehörde. Neben dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nehmen auch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Umweltbundesamt als deutsche Fachbehörden teil, die für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln zuständig sind.

Die europäischen Zulassungsbehörden für Pflanzenschutzmittel sehen nach über zehn Jahren Arbeit mit der Richtlinie 91/414/EWG zahlreiche Möglichkeiten zur Verbesserung. Auch der Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur EU stellt die Zulassungsverfahren vor neue Herausforderungen. Ansatzpunkte für straffere und schnellere Verfahren zeigen sich in verschiedenen Bereichen: So sollen die Voraussetzungen geprüft werden, unter denen Ergebnisse von Zulassungen aus anderen Mitgliedstaaten auch im eigenen Land anerkannt werden können.

Diskutiert wird auch, bestimmte Teile aus der nationalen Pflanzenschutzmittelzulassung zukünftig gemeinsam zu bearbeiten. Ziel der Veranstaltung ist die Erarbeitung konkreter Hinweise, wie durch eine Änderung der Richtlinie 91/414/EWG Fortschritte und Verbesserungen erzielt werden könnten. Die Richtlinie 91/414/EWG legt fest, dass Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln in einem Gemeinschaftsverfahren auf EU-Ebene geprüft werden. Für die Prüfung und Zulassung der Wirkstoffe gelten auf Grundlage der Richtlinie seit 1991 einheitliche Grundsätze.

Pflanzenschutzmittel, die sich zum Teil aus verschiedenen Wirkstoffen zusammensetzen, werden in den einzelnen Mitgliedstaaten zugelassen. Die landwirtschaftlichen Strukturen in den Mitgliedstaaten der EU sind sehr vielfältig. Zudem stellen Klima und Boden unterschiedliche Anforderungen an den Pflanzenschutz. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Interessen der Mitgliedstaaten bei der Prüfung von Wirkstoffen und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Eine vollständige Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung ist daher in der Europäischen Union bisher nicht vollzogen worden.

Hintergrundinformation zum BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernäh-rung und Landwirtschaft. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und koordiniert bei bestimmten Aufgaben die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 400 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.

Ausgabejahr 2004
Datum 06.09.2004

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