Zulassungs- und Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer gilt ab dem 1. Januar 2006

Datum: 30.12.2005

Ab dem 1. Januar 2006 gilt eine umfassende Registrierungspflicht für alle Futtermittelunternehmer, die Futtermittel erzeugen, herstellen, verarbeiten oder transportieren (Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften über die Futtermittelhygiene (ABl. EU Nr. L 35 S. 1).

Futtermittelunternehmer und Landwirte dürfen ab dann Futtermittel nur bei Betrieben erwerben, die gemäß dieser Verordnung von der zuständigen Landes- oder Kreisbehörde registriert, beziehungsweise zugelassen wurden.

Die Ansprechpartner bei den Behörden der Bundesländer für die Durchführung der Registrierung und Zulassung sind hier zusammengestellt, weitere Informationen des BVL zur Zulassungs- und Registrierungspflicht finden sich auf den Seiten im Bereich Futtermittelbetriebe.

Ausgabejahr 2005
Datum 30.12.2005

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