Gleiche Regeln für Nahrungsergänzungsmittel in Europa
Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörden legen Liste kritischer Stoffe vor
Datum: 06.06.2024
Nahrungsergänzungsmittel sollen in Europa künftig noch sicherer werden. Dazu haben die Leiterinnen und Leiter europäischer Lebensmittelsicherheitsbehörden (Heads of Food Safety Agencies - HoA), heute auf ihrer Sitzung in Brüssel eine Liste kritischer Stoffe einstimmig verabschiedet.
Grundlage dafür ist ein Bericht der Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel. Die Arbeitsgruppe, in der 26 europäische Länder aktiv sind, hat 117 Stoffe identifiziert, die aufgrund ihrer möglicherweise gefährlichen Eigenschaften ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Daher sollten sie nicht oder nur eingeschränkt in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Die Liste kann als eine wesentliche Grundlage für den EU-Gesetzgeber dienen, um weitere Schritte einzuleiten.
"Nahrungsergänzungsmittel sicherer zu machen, ist ein wichtiger Baustein unserer täglichen Arbeit für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Europa. Die Arbeitsgruppe trägt mit der Erarbeitung der Liste kritischer Stoffe wesentlich dazu bei", betont Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). "Ich danke allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihre konstruktive Arbeit. Sie ist für mich ein gelungenes Beispiel für die wertvolle und praxisnahe Zusammenarbeit der Lebensmittelsicherheitsbehörden in Europa.“
Die Arbeitsgruppe sammelte unter anderem Informationen über mögliche Risiken, die mit dem Verzehr der 117 gelisteten Stoffe einhergehen können. Insbesondere wenn diese Stoffe in konzentrierter Form, zum Beispiel in Nahrungsergänzungsmitteln, aufgenommen werden, können sie ein Risiko für die menschliche Gesundheit bergen. Bei der Bewertung der gelisteten Stoffe wurden bereits existierende behördliche Risikobewertungen berücksichtigt.
Die Arbeitsgruppe kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass sich 12 Stoffe vorrangig für eine rechtsverbindliche Regelung eignen. Aus Sicht der Arbeitsgruppe sollte die Europäische Kommission nun die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Bewertung dieser Stoffe beauftragen. So sieht es das Gesetzgebungsverfahren vor. Sollte die EFSA die Schlussfolgerungen der HoA-Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel bestätigen, kann die Europäische Kommission die Verwendung dieser Stoffe durch eine Aufnahme in Anlage III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (EU-Anreicherungsverordnung) beschränken oder verbieten.
Für die verbleibenden 105 Stoffe werden im Bericht weitere regulatorische Maßnahmen empfohlen. Dazu zählt unter anderem der Vorschlag an die Europäische Kommission, bestimmte Stoffe in den Novel Food Status-Katalog aufzunehmen.
Die „Heads of Food Safety Agencies“ (HoA), ist ein informelles Gremium der Leitungen der Behörden für Lebensmittelsicherheit europäischer Staaten. Dazu gehören die Mitglieder der Europäischen Union und die Länder Island, Lichtenstein, Norwegen sowie die Schweiz. Wichtiges Ziel des Gremiums ist die Vernetzung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Akteuren im Bereich Lebensmittelsicherheit. Das Gremium trifft sich turnusmäßig auf Einladung der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft einmal pro Halbjahr. Die HoA setzt Arbeitsgruppen ein und beauftragt diese mit Ausarbeitungen zu bewährten und neuen Risikomanagementpraktiken in Europa. Die Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel tagt seit 2020, seit 2022 unter deutschem Vorsitz und niederländischem Co-Vorsitz.
Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union.
Ausgabejahr
2024
Datum
06.06.2024
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