Panade als Fassade bei Tintenfischen?

Zu geringer Tintenfischanteil in panierten Tintenfischerzeugnissen und irreführende Kennzeichnung

Datum: 28.11.2023

Für „Tintenfischringe“ (oder auch „Calamari“) gelten bestimmte Anforderungen an ihre Zusammensetzung sowie an den Tintenfischanteil. Wird der Tintenfischanteil reduziert und mehr preisgünstige Panade verwendet, oder stimmt die Bezeichnung nicht, werden Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht. Fast jede dritte Probe der untersuchten „Tintenfischringe“ hatte einen zu hohen Panadeanteil. Außerdem wurde fast jedes dritte Produkt nicht korrekt gekennzeichnet.

Das Bild zeigt einen Teller fertig frittierter, panierter Tintenfischringe, die mit einer Zitronenscheibe garniert sind. Quelle: Uri Gordon / stock.adobe.com

Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans 2022 wurden 205 panierte Tintenfischerzeugnisse bzw. Erzeugnisse in Backteig auf ihre Zusammensetzung und deren Übereinstimmung mit der Bezeichnung auf der Verpackung sowie den Tintenfischanteil überprüft.

„Tintenfischringe“ sollen nach allgemeiner Verkehrsauffassung einen Tintenfischanteil von mindestens 50 % bzw. 40 % (Produkte mit kleinerem Durchmesser) haben. Rund ein Drittel der untersuchten Calamaris-Proben (41 von 131) wies dagegen einen Panadeanteil von mehr als 60 % auf.

„Tintenfischringe“ bestehen nach allgemeiner Verkehrsauffassung ausschließlich aus ganzen, quergeschnittenen Kalmartuben. Bei fast 75 % der als „Tintenfischringe“ deklarierten Produkte (113 von 154) war die Kennzeichnung korrekt. Es wurde aber auch festgestellt, dass „Tintenfischringe“ mit zugesetztem Wasser und wasserbindenden Zusatzstoffen, sowie Tintenfischringe, die aus Tintenfischstücken zusammengefügt wurden, falsch gekennzeichnet waren. Genau wie „Tintenfischringe“, die aus einer homogenen Masse aus fein zerkleinertem Tintenfisch unter Zusatz von Bindemitteln geformt sind. Wenn derartige Produkte aufgrund ihrer Kennzeichnung, Beschaffenheit oder Aufmachung mit „Tintenfischringen“, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen, verwechselt werden können, kann eine Irreführung der Konsumierenden nicht ausgeschlossen werden.

Da für Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl äußerlich als auch sensorisch derartige Produkte nur schwer unterscheidbar sind, ist hier eine intensive Kontrolle seitens der Lebensmittelüberwachung notwendig.

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Ausgabejahr 2023
Datum 28.11.2023

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