Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln

Bundesamt informiert über Ablauf der Übergangsfrist

Datum: 05.08.2022

Bei der jüngsten Risikobewertung des Stoffes Titandioxid konnte eine erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Titandioxid wurde daraufhin die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff E 171 EU-weit entzogen. Ab dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel, die E 171 enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin mit.

Das Bild zeigt Titandioxid in Pulverform. Titandioxid Titandioxid (E 171) in Pulverform. Quelle: RHJ - stock.adobe.com

Titandioxid wurde bislang u. a. als weißes Farbpigment und als Trägerstoff für andere Farbpigmente eingesetzt. So wurde es z. B. in Süßwaren, Überzügen und Dragees verwendet.

Im Mai 2021 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Neubewertung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 jedoch zu dem Ergebnis, dass die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr länger als sicher angesehen werden könne. Eine erbgutschädigende Wirkung (Genotoxizität) konnte nicht ausgeschlossen werden.

Die Europäische Kommission hat daraufhin die Zulassung der Verwendung von E 171 in Lebensmitteln mit einstimmiger Billigung der EU-Mitgliedstaaten aufgehoben. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/63 zum 7. Februar 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 somit nicht mehr zugelassen.

Bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, noch in den Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.

Ausgabejahr 2022
Datum 05.08.2022

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