Beanstandungen bei Lebensmittelproben gehen weiterhin leicht zurück

Daten zur Lebensmittelüberwachung 2013

Datum: 26.11.2014

Im Jahr 2013 hat die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder 392.114 Proben von Lebensmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Bedarfsgegenständen wie Kosmetika untersucht. 11 Prozent der Proben wurden beanstandet. Damit ist der Anteil der Beanstandungen in den vergangenen zehn Jahren stetig gesunken. 2003 wurden noch 15 Prozent aller Proben beanstandet.

97,6 Prozent der 392.114 untersuchten Proben waren Lebensmittel einschließlich Zusatzstoffe. Der restliche Probenanteil entfiel auf Bedarfsgegenstände und Materialien mit Lebensmittelkontakt. Die mit Abstand höchste Beanstandungsquote von 21,8 Prozent wiesen 2013 „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen“ auf, gefolgt von den drei Produktgruppen „alkoholische Getränke (außer Wein)“, „Zuckerwaren“ sowie „Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus“ (15 bis 17 Prozent). Diese Lebensmittelgruppen führten bereits im Vorjahr diese Liste an.

Wie in der Vergangenheit gab es in den Produktgruppen „Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee“, „Zusatzstoffe“ sowie „Obst und Gemüse“ nur wenige Beanstandungen (unter 9 Prozent). Besonders positiv fiel die Gruppe „Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren“ im 5-Jahres-Vergleich auf. Hier sind die Beanstandungsraten stark rückläufig. Sie sind von mehr als 11 Prozent im Jahr 2008 auf 6,1 Prozent im Jahr 2013 gefallen.

Die Hälfte der beanstandeten Proben verstieß gegen Vorschriften der „Kennzeichnung und Aufmachung“. 18 Prozent der Proben wiesen mikrobiologische Verunreinigungen und 10 Prozent Mängel in der Zusammensetzung auf.

Lebensmittel-Bedarfsgegenstände

Die Beanstandungsquote von Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt ist von 13 Prozent im Jahr 2012 auf 14 Prozent im Jahr 2013 angestiegen. Wie bei den Lebensmitteln machen auch hier Kennzeichnungs- und Aufmachungsmängel den größten Anteil der Verstöße aus (68 Prozent). In 42 Prozent der Fälle erfolgte eine Beanstandung von Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt aufgrund der Zusammensetzung.

Betriebskontrollen

Mit 869.491 Kontrollbesuchen in 536.658 Betrieben wurden nur geringfügig weniger Kontrollen durchgeführt als in den Vorjahren. Die Gesamtzahl der registrierten Betriebe, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen, liegt bei 1,21 Millionen. Damit wurde fast die Hälfte aller Betriebe (44,2 Prozent) in Deutschland kontrolliert, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen. Bei den Dienstleistungsbetrieben im gastronomischen Bereich wurde sogar mehr als jeder zweite Betrieb kontrolliert.

Bei 25 Prozent aller untersuchten Betriebe stellten die Kontrolleure Verstöße fest und leiteten entsprechende Maßnahmen ein. Dies entspricht dem Beanstandungsniveau der Vorjahre. Nicht alle Verstöße betreffen die Betriebshygiene oder das Hygienemanagement. Mängel kann es auch bei der Zusammensetzung, z.B. durch die Zugabe unzulässiger Zutaten, oder bei der Kennzeichnung und Aufmachung geben.

Die Beanstandungsquote bei Dienstleitungsbetrieben - Gastronomie und andere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung - sowie kleinen Herstellern, die im Wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen, war mit 29 bzw. 30 Prozent am höchsten. Die weitaus größte Zahl der Beanstandungen betraf mit 52 Prozent – wie auch schon in den Vorjahren – die allgemeine Betriebshygiene, gefolgt von Mängeln im Hygienemanagement (25 Prozent) sowie bei der Kennzeichnung und Aufmachung (18 Prozent) der Lebensmittel.

Risikoorientierte Überwachung

Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt risikoorientiert. Betriebe mit einem höheren Risiko werden häufiger kontrolliert. Entsprechend der risikoorientierten Einstufung wurden besonders häufig (mit 55 Prozent) die Lebensmittel herstellenden und verarbeitenden Betriebe in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung und beim Lebensmittel-Handwerk (Fleischereien, Bäckereien, Konditoreibetriebe u. ä.) kontrolliert. Die Auswahl und Untersuchung der Lebensmittelproben erfolgt in den Ländern ebenso risikoorientiert nach produkt- und betriebsbezogenen Kriterien.

Bundesweiter Überwachungsplan

Je 1.000 Einwohner und Jahr müssen von der amtlichen Überwachung bei Lebensmitteln grundsätzlich fünf, bei Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen grundsätzlich 0,5 amtliche Proben genommen werden. Ein Teil dieser Gesamtprobenzahl wird bundesweit einheitlich untersucht. Der größte Teil dieser koordinierten Proben wird zurzeit im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes (BÜp) in jährlich etwa 20 verschiedenen Programmen untersucht. Der BÜp kann Programme zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem enthalten. Ziel dabei ist es, bundesweite Aussagen über die Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften einschließlich Täuschungsschutz zu erhalten.
www.bvl.bund.de/buep

Monitoring

Das Monitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführtes systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm. Dabei werden Lebensmittel und seit 2010 auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände repräsentativ für Deutschland auf Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen untersucht. Somit können mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe, wie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxine, Schwermetalle und andere Umweltschadstoffe, frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden.
www.bvl.bund.de/monitoring

Gemeinsame Zentralstelle G@ZIELT

Verbraucher in Deutschland kaufen zunehmend Lebensmittel und Kosmetik im Internet, genauso wie Küchenartikel, Spielzeug, Kleidung, Tabakprodukte und Futtermittel für Heim- und Nutztiere. Die deutschen Überwachungsbehörden stellen sich diesem Trend. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beherbergt seit Juli 2013 die gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT. Die im Auftrag der Bundesländer geführte Zentralstelle soll dem Internethandel, der an keiner Grenze halt macht, besser gegenübertreten können. In Zusammenarbeit mit vier Siegelgebern wollen das BVL und die Behörden der Bundesländer einen Marktplatz im Internet schaffen, auf dem die Produktsicherheit ähnlich hoch ist wie im Supermarkt oder beim Bäcker vor Ort.
www.bvl.bund.de/internethandel

Ausgabejahr 2014
Datum 26.11.2014

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