Verbraucherportal Lebensmittelwarnung.de wird erweitert
Ein Jahr nach dem Start ziehen die Betreiber eine positive Bilanz
Datum: 18.10.2012
Im Oktober 2011 ging das Portal www.lebensmittelwarnung.de an den Start. Seit einem Jahr können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zentral über Warnungen zu gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln und über Rückrufaktionen in Deutschland informieren. Mehr als drei Millionen Mal wurde die Seite seit ihrem Bestehen aufgerufen. Die große Resonanz ist für die Betreiber des Portals, die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ein Grund, das Angebot zu erweitern: So wird in Zukunft auch vor gesundheitsschädlichen Bedarfsgegenständen wie Geschirr, Spielzeug, Reinigungsmittel oder Kosmetika gewarnt.
Das Portal www.lebensmittelwarnung.de ist ein entscheidender Baustein für mehr Transparenz in der Lebensmittelkontrolle. Hier erhalten die Verbraucher auf einen Blick wichtige Informationen. Neben diesem Portal haben wir für die Länderbehörden per Gesetz weitgehende Veröffentlichungspflichten und –rechte geschaffen und damit eine Transparenz in der Lebensmittelkontrolle erreicht, die es so in Deutschland bislang nicht gegeben hat. Lebensmittelwarnung.de ist außerdem ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Lebensmittelsicherheit
, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner anlässlich des einjährigen Bestehens der Internetseite. Besonders erfreut zeigte sie sich über die ausgesprochen hohe Resonanz, die das Portal bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch bei den Medien erfährt.
Mehr als drei Millionen Besucher kann das Portal www.lebensmittelwarnung.de seit seinem Start verzeichnen. Über 3.000 Nutzer folgen den Warnungen bereits auf Twitter. Das Portal kommt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern gut an. Sie erhalten dadurch direkte Informationen über unsichere Lebensmittel, die möglicherweise in Umlauf geraten sind
, so Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich in Zukunft auf dieser Webseite auch über Warnungen vor gesundheitsschädlichen Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln informieren können. Damit bauen wir das Informationsangebot konsequent aus.
Hamburgs Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Cornelia Prüfer-Storcks, derzeit Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, hob die Vorteile eines zentralen Portals für alle Länderbehörden hervor. Mit www.lebensmittelwarnung.de erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit auf einen Blick alle wichtigen Informationen, die von den zuständigen Behörden in den Ländern direkt online gestellt werden. Gerade weil Lebensmittel in den seltensten Fällen nur in einer bestimmten Region vermarktet werden, ist es sinnvoll, dass Verbraucher solche wichtigen Informationen schnell und gebündelt erhalten
, sagte die Senatorin.
Derzeit veröffentlichen die Bundesländer und das BVL auf www.lebensmittelwarnung.de Warnungen und Informationen der Lebensmittelunternehmen und der zuständigen Behörden vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen auch schon in einzelnen Haushalten befinden.
Bald können die zuständigen Behörden auch vor Bakterien in Cremes oder fehlerhaftem Kinderspielzeug über dieses Webportal warnen. Die Entscheidung, die Seite um entsprechende Warnungen vor Bedarfsgegenständen (dazu gehören Verbraucherprodukte wie Spielzeug und Kleidung) sowie kosmetischen Mitteln zu erweitern, traf die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) bei ihrer Herbsttagung Mitte September 2012 in Hamburg. Das BVL wird die Erweiterung zusammen mit den Ländern umsetzen.
Außerdem werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in naher Zukunft die Möglichkeit haben, sich via E-Mail-Newsletter sowie RSS-Feed über neue Warnungen benachrichtigen zu lassen. Die Verbraucher werden durch diese Neuerungen auf www.lebensmittelwarnung.de noch schneller und umfassender informiert als bisher. Die Benachrichtigung via Twitter ist bereits heute möglich.
Hintergrundinformationen
Nach § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) soll die Öffentlichkeit über unsichere, ekelerregende oder aus anderen Gründen nicht verkehrsfähige Lebensmittel, die sich im Handel oder bei den Verbraucher/innen befinden können, informiert werden. Ebenso soll über Lebensmittel informiert werden, die geeignet sind, die Verbraucher/innen irrezuführen oder zu täuschen. Dies soll in gleicher Art und Weise erfolgen, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein kosmetisches Mittel oder ein Bedarfsgegenstand ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann. Solche Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit werden von Unternehmern und/oder von den zuständigen Behörden der Länder veröffentlicht. Generell ist die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln und damit auch die Information darüber Aufgabe der Bundesländer. Wenn das Produkt jedoch aus dem Ausland (z.B. via Internet) vertrieben wird und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert, warnt das BVL die Öffentlichkeit.
Das Internetportal der Bundesländer und des BVL www.lebensmittelwarnung.de wurde am 21. Oktober 2011 online geschaltet. Seither wurden 106 Warnungen oder Informationen durch die zuständigen Behörden eingestellt, 59 davon sind bereits wieder aufgehoben. Die Medien werden automatisch über jede neue Warnung informiert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über Twitter benachrichtigen lassen. Die Webseite listet alle Warnungen in Deutschland auf; gleichzeitig kann nach Warnungen der einzelnen Bundesländer gefiltert werden.
Ausgabejahr
2012
Datum
18.10.2012
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