Hintergrundinformation: Betriebskontrollen

43 Prozent aller Betriebe wurden 2010 kontrolliert

Mangelnde Hygiene bleibt Hauptursache für Beanstandungen

Datum: 26.10.2011

Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder hat im Jahr 2010 921.000 Inspektionen in rund 538.000 Betrieben durchgeführt und 408.000 Proben untersucht. Damit wurde knapp die Hälfte aller Betriebe (43 Prozent) in Deutschland kontrolliert, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen. Etwa 50 Prozent der Inspektionen wurden jeweils in Lebensmittel herstellenden und verarbeitenden Betrieben, in der Gastronomie- und Gemeinschaftsverpflegung und beim Lebensmittel-Handwerk (Fleischereien, Bäckereien, Konditoreibetriebe u. ä.) durchgeführt. Grundsätzlich werden Betriebe mit einem höheren Risiko häufiger inspiziert.

Bei etwa 26 Prozent (rund 139.000 Betrieben) stellten die Kontrolleure Verstöße fest und leiteten entsprechende Maßnahmen ein. Die meisten Beanstandungen betrafen – wie auch schon in den Vorjahren – die allgemeine Betriebshygiene, gefolgt von Mängeln im Hygienemanagement der Betriebe sowie bei der Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel. Von den rund 408.000 untersuchten Proben wurden etwa 55.000 Proben (13,5 Prozent) beanstandet.

Bei den Lebensmitteln zeigten die Produktgruppen Alkoholische Getränke (außer Wein), Fleisch-, Wild- und Geflügel-Erzeugnisse mit 19 Prozent erneut jeweils die höchste Beanstandungsquote. Die Nahrungsmittel Milch und Milchprodukte (13,8 Prozent), Getreide und Backwaren (12,3 Prozent) sowie Obst und Gemüse (7,9 Prozent) wiesen deutlich geringere Beanstandungsquoten auf. Kennzeichnungsmängel werden am häufigsten beanstandet (50 Prozent), gefolgt von Beanstandungen der mikrobiologischen Beschaffenheit mit 19 Prozent und Mängeln in der Zusammensetzung der Erzeugnisse (12 Prozent).

Bedarfsgegenstände

In der Bedarfsgegenständeüberwachung zeigen die untersuchten Lebensmittelkontaktmaterialien in den vergangenen drei Jahren einen tendenziellen Anstieg der Beanstandungsquoten um drei Prozentpunkte und erreichten 2010 einen Wert von 13,6 Prozent. Derzeit wird ein Konzept für ein länderübergreifendes Kontrollsystem erarbeitet, um die bestehenden Rechtsvorschriften zur Guten Herstellungspraxis (GMP = Good Manufactoring Practice) und die Konformitätserklärungen bei Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt deutschlandweit effizient und einheitlich überwachen zu können.

Risikoorientierte Kontrollen

Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt risikoorientiert. Betriebe mit einem höheren Risiko werden häufiger kontrolliert. Das Risiko eines Betriebes bestimmt sich aus der Betriebsart und den Produkten, die er herstellt bzw. verkauft (Produktrisiko), und Faktoren, die der Betriebsinhaber direkt beeinflussen kann, wie bisheriges Verhalten des Unternehmers (Einhaltung von Rechtsvorschriften, Rückverfolgbarkeit, Schulung des Personals), Verlässlichkeit der Eigenkontrollen (HACCP-Verfahren, eigene Produktuntersuchungen, Temperatureinhaltung) und das Hygienemanagement (bauhygienischer Zustand, Produktionshygiene, Personalhygiene, Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfung) des Unternehmens.

Die Auswahl und Untersuchung der Lebensmittelproben erfolgt in den Ländern risikoorientiert nach produkt- und betriebsbezogenen Kriterien, wobei hier unter anderem die Bedeutung des Betriebes, das Unternehmerverhalten, die Sicherheit des Erzeugnisses, der Täuschungsschutz, fehlende Rechtskonformität als auch die Ernährungsrelevanz Berücksichtigung finden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. In den Länderministerien für Verbraucherschutz bzw. Ernährung werden Untersuchungsprogramme entwickelt, die von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in den Städten und Landkreisen ausgeführt werden. Rechtsgrundlage für die amtliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland ist das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB. Es dient dem Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie dem Täuschungsschutz im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln. Zu den Bedarfsgegenständen gehören neben Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt unter anderem auch Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und Spielwaren/Scherzartikel.

Auf der Grundlage des risikoorientierten Beurteilungssystems der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift AVV Rahmenüberwachung nehmen die Länder die risikoorientierte Betriebseinstufung der Betriebe vor und legen die Kontrollhäufigkeit fest. Die mit der Überwachung beauftragten amtlichen Kontrolleure sind befugt, gegen Empfangsbescheinigung Proben zu nehmen, die sie zur Analyse und Begutachtung in amtliche Labore versenden. Die Art der Probenahme ist dabei vom Gesetzgeber vorgegeben, um standardisierte und gerichtsfeste Daten zu erlangen. Die Proben werden auf verschiedene Inhaltsstoffe, auf Keime und auf die Einhaltung gesetzlich festgelegter Höchstmengen untersucht. Dabei wird auch überwacht, ob die Lebensmittel gemäß ihrer rechtlichen Definition zusammengesetzt sind. Verstößt ein Unternehmen gegen bestehende Vorschriften, werden die Produkte beanstandet und, wenn die Gesundheit der Verbraucher gefährdet ist, aus dem Handel entfernt.

Die Zahlen zu Betriebskontrollen und Probenuntersuchungen sind Bestandteil des Jahresberichtes der Bundesrepublik Deutschland zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP). Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten der zuständigen Kontrollbehörden entlang der gesamten Lebensmittelkette (www.bvl.bund.de/mnkp).

Ausgabejahr 2011
Datum 26.10.2011

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