Hintergrundinfo: Stellungnahme des BVL zur Greenpeace-Studie bezüglich Pflanzenschutzmittel- rückständen auf Obst und Gemüse

Datum: 22.08.2008

Grundlage der von Greenpeace veröffentlichten Studie sind die auf der Homepage des BVL veröffentlichten Daten zur Nationalen Berichterstattung zu Pflanzenschutzmittelrückständen. Die Herausgabe der nicht veröffentlichten Daten durch das BVL war aufgrund der im Zeitpunkt der Antragstellung von Greenpeace geltenden Rechtslage nicht möglich.

Die Untersuchung und Bewertung von Rückstandsbefunden in Lebensmitteln erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Behörden der Länder. Die Bundesländer führen die Kontrollen durch und ahnden Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. Anschließend werden die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL weitergegeben, das die Daten zusammenfasst und jährliche Berichte herausgibt. Die Aufgabe des BVL ist es, die Daten für die nationale und europäische Berichterstattung zusammenzufassen.

Im Jahr 2006 haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder im Durchschnitt jede Probe auf 197 Stoffe untersucht; insgesamt auf 717 Wirkstoffe. Dabei wird sowohl auf zulässige als auch auf unzulässige Wirkstoffe geprüft. Weitere Informationen dazu im Internet des BVL: Presseinformation des BVL zu Höchstmengen für Rückstände aus Pflanzenschutzmitteln vom 1. Februar 2008

In den meisten Fällen lagen die festgestellten Rückstände von nicht zugelassenen Wirkstoffen unter den gesetzlichen Höchstmengen. Nur in wenigen Fällen wurden die Höchstmengen überschritten. Für diese Proben sind die Konzentrationen in den BVL-Berichten ausgewiesen und auch im Greenpeace-Bericht wiedergegeben. Für den Verbraucherschutz ist die Frage wichtig, ob die gefundenen Rückstände gesundheitlich bedenklich sind. Hier kommt der Jahresbericht 2006 des BVL zu folgendem Ergebnis: Betrachtet man alle Rückstandsproben deutscher und ausländischer Herkunft (also nicht nur die Rückstände unzulässiger Wirkstoffe), dann konnte bei lediglich 14 von insgesamt 17.535 untersuchten Proben ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen hat das BVL die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Überwachungsbehörden der anderen Bundesländer sowie die EU-Kommission über das Europäische Schnellwarnsystem informiert.
Weitere Informationen dazu im Internet des BVL:
Presseinformation des BVL zu Höchstmengen für Rückstände aus Pflanzenschutzmitteln vom 1. Februar 2008

Wichtig ist der Austausch von Informationen zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den für die Kontrollen im Pflanzenschutz zuständigen Behörden. Schon 2005 waren die Funde unzulässiger Wirkstoffe in der Rückstandsüberwachung Anlass, im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms des Bundes und der Länder die Anwendungskontrollen zu verschärfen. Die Bundesländer haben deshalb in den Jahren 2005 und 2006 einen Kontrollschwerpunkt auf die Zulässigkeit der verwendeten Mittel im Beerenobst gelegt. Für die Jahre 2007 bis 2009 wurde ein ähnlicher Kontrollschwerpunkt für Gemüsekulturen vereinbart. Es bestätigte sich in diesen Kontrollen, dass die Anwendung unzulässiger Mittel vorkommt. Zuständig für die Durchführung der Anwendungskontrollen und die Ahndung von Verstößen sind, wie bei der Lebensmittelüberwachung, die Bundesländer. Die Bundesländer übermitteln ihre Ergebnisse an das BVL, das die Daten zu Jahresberichten zusammenfasst. Auch diese Berichte sind im Internet des BVL veröffentlicht (Pflanzenschutz-Kontrollprogramm).

Ausgabejahr 2008
Datum 22.08.2008

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de

Pressemitteilungen filtern nach Jahren