Lückenlose Rückverfolgbarkeit soll Sicherheitssysteme für Fleisch verbessern

BVL startet Pilotprojekt mit der Fleischwirtschaft zur zentralen Datenerfassung bei der Rückverfolgbarkeit

Datum: 14.07.2006

Als Konsequenz aus den Fleischskandalen im Herbst und Winter 2005 hat die Bundesregierung ein 10- plus 10 -Punkte Programm vorgelegt, mit dem mehr Sicherheit für das Lebensmittel Fleisch erreicht werden soll. Ein zentraler Bereich des Programms fordert eine Verbesserung der Rückverfolgbarkeit des Fleischs in der Lebensmittelkette.

Durch die EU-Verordnung 178/2002 besteht eine Verpflichtung für die Lebensmittelwirtschaft, umfassende Systeme zu schaffen, mit denen der Ursprung, alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zurück zu verfolgen sind. Die Ausgestaltung der in der Verordnung genannten Systeme und Verfahren zur Rückverfolgbarkeit liegt in der Eigenverantwortung des Lebensmittel- bzw. Futtermittelunternehmers.

Datenbanken ermöglichen Rückverfolgung

Derzeit werden von verschiedenen IT-Dienstleistern Datenbanksysteme als technische Plattformen angeboten, die von Lebens- und Futtermittelunternehmen genutzt werden, um Lebensmittel über die gesamte Lebensmittelkette bis zum Ursprung zurückverfolgen zu können (stufenübergreifende Rückverfolgung). Die angeschlossenen Unternehmen übertragen dabei nach vorgegebenen Identifikations-, Berechtigungs- und Kommunikationsverfahren ihre Daten an diese Datenbanken. Im Bereich dieser Systeme ist ein Datenverkehr über Unternehmen-, Branchen- und Ländergrenzen hinweg möglich. Die Unternehmen profitieren so mit geringen Eigeninvestitionen von leistungsfähigen technischen Systemen. Mit Hilfe dieser Plattformen ermöglichen einige Handelsunternehmen den Verbrauchern, sich über den Ursprung der gekauften Ware zu informieren (z.B. www.was-steht-auf-dem-ei.de).

Die angebotenen Systeme sind allerdings untereinander nicht kompatibel, so dass Datensätze aus einem System nicht ohne weiteres in ein anderes übertragen werden können. Fallen beispielsweise fehlerhafte Produktchargen in einem der Systeme auf, so ist die Möglichkeit der automatisierten Rückverfolgung auf dieses System beschränkt. Wurden Teile der gleichen Charge auch an ein weiteres Unternehmen geliefert, das jedoch ein Rückverfolgungssystem eines anderen Dienstleisters nutzt, so ist an dieser Stelle die Informationskette unterbrochen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat daher ein Pilotprojekt initiiert, in dessen Rahmen diese Lücken geschlossen werden soll. Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Einführung einheitlicher Standards zur Datenübermittlung, die im Bedarfsfall einen schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Systemen – auch denen der amtlichen Überwachung – über Schnittstellen erlauben.

Eine Voraussetzung für die Vernetzung der Systeme ist zunächst eine eindeutige Kennzeichnung der Betriebe. Da die Lieferketten in den seltensten Fällen auf Deutschland begrenzt sind, muss diese Kennzeichnung international eindeutig und überschneidungsfrei sein. Eine eindeutige und firmenübergreifende Kennzeichnung der produzierten Chargen ist eine weitere, grundlegende organisatorische Bedingung.

Treuhänder soll Informationen unterschiedlicher Rückverfolgungssysteme vernetzen

Für eine stufenübergreifende Suche nach fehlerhaften Chargen ist der Zugriff einer zentralen Stelle auf die unterschiedlichen Systeme notwendig. Entscheidend für die Akzeptanz einer solchen Stelle bei der Wirtschaft ist, dass die Vertraulichkeit beim Umgang mit betriebseigenen Informationen sichergestellt ist. Die zentrale Datenauswertung sollte daher durch eine von allen Teilnehmern akzeptierte Stelle treuhändisch erfolgen. Es wird derzeit rechtlich geprüft, inwiefern Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, sowie Daten aus dem Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel dem Treuhänder unmittelbar zugänglich gemacht werden können. Dies würde es erlauben, dass der Treuhänder die Datenbanken nach betroffenen Produkten durchsuchen und die betroffenen Betriebe bei Bedarf warnen kann.

Das BVL steht im Gespräch mit unterschiedlichen Unternehmen aus der Fleischwirtschaft sowie mit Systembetreibern von Rückverfolgbarkeitssystemen und einem weltweit anerkanntes Gremium für Handel und Industrie in Standardisierungsfragen. Alle an den Gesprächen Beteiligten haben ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Pilotprojekt bekundet.

Ausgabejahr 2006
Datum 14.07.2006

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