Vogelgrippe: Geflügelfleisch und Eier können in Deutschland ohne Bedenken gegessen werden

Hinweise des BVL für Verbraucherinnen und Verbraucher

Datum: 04.03.2006

Im Hinblick auf die Infektion von Nutzgeflügel mit dem hochpathogenen Aviären Influenzavirus wurde in der Europäischen Union bisher lediglich in einem Putenbestand in Frankreich das H5N1-Virus/Asia nachgewiesen.

In Gebieten, in denen die Vogelgrippe festgestellt wurde, wird durch eine Zonierung, innerhalb derer bestimmte Beschränkungen bestehen, versucht, die Ausbreitung des Virus zu unterbinden. Die Sperrzone, die einen Vogelgrippefundort mit einem Radius von drei Kilometern umschließt, darf von gebietsfremden Personen mit Ausnahme von Tierärzten und Behördenvertretern nicht betreten werden. In der Sperrzone sowie der Überwachungszone, die den Fundort in einem zehn Kilometer breiten Radius umschließt, dürfen Katzen nicht frei umherlaufen und müssen Hunde an der Leine geführt werden.

In der Europäischen Union werden Betriebe, in denen die Vogelgrippe auftritt, sofort gesperrt und der gesamte Geflügelbestand gekeult. Aus Drittstaaten in denen das Vogelgrippevirus in Geflügelbeständen aufgetreten ist, dürfen Geflügelfleisch, nicht durcherhitzte Geflügelfleischerzeugnisse, Eier und Federn nicht mehr in die Europäische Union eingeführt werden.

Vorsorgemaßnahmen beim Zubereiten von Speisen

Über eine Übertragung des Vogelgrippevirus durch den Verzehr von rohem Geflügelfleisch oder rohen Eiern infizierter Tiere ist bisher wenig bekannt. Grundsätzlich sollten Geflügelfleisch und Eier ausreichend erhitzt werden. Beim Erhitzen würden gegebenenfalls vorhandene Vogelgrippeviren abgetötet. Beim Umgang mit rohem und gefrorenem Hühnerfleisch sollten folgende allgemeinen Hygienerichtlinien eingehalten werden.

Rohes Geflügelfleisch muss von anderen Lebensmitteln getrennt gelagert und zubereitet werden, insbesondere wenn diese Lebensmittel nicht erhitzt werden.

Das Fleisch sollte ausreichend erhitzt werden, so dass eine Temperatur im Fleisch von mindestens 70 Grad Celsius erreicht wird. Fleisch, das lange und heiß genug gebraten oder gekocht wurde, weist keine rote bzw. rosa Farbe mehr auf und es tritt kein roter Fleischsaft mehr aus.

Küchengeräte, Arbeitsplatten oder Schneidebrettchen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, müssen danach gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz gereinigt werden.

Geflügelverpackungen und Auftauwasser sollten sofort weggeworfen bzw. weggegossen werden, bevor sie mit anderen Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Die Hände sollten nach dem Kontakt mit rohem Geflügel mit warmem Wasser und Seife gewaschen werden.

Eier sollten so lange gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind. Dies ist bei Hühnereiern in der Regel nach sechs Minuten Kochzeit der Fall.

Verbraucher können vorsorglich auf Speisen verzichten, die mit Rohei hergestellt werden. Dies sind beispielsweise Tiramisu, Mayonnaise, Cremes oder Eischnee.

Worauf sollten Urlauber achten?

Reisende in Länder, in denen die Vogelgrippe auch beim Nutzgeflügel ausgebrochen ist, sollten direkte Kontakte mit Vögeln sowie deren Federn, Kot, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch und Eiprodukten vermeiden. Besonders von Besuchen von Geflügelmärkten oder Geflügelfarmen wird abgeraten.

Das Verbot, Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen aus den betroffenen Ländern in die Europäische Union einzuführen, muss unbedingt beachtet werden, um einen Ausbruch der Vogelgrippe in den Hühner-, Gänse- und Putenbeständen der Europäischen Union zu verhindern.

Haben Sie Fragen?

Auf der Internetseite des Verbraucherministeriums befinden sich weiterführende Links zum Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und zum Robert-Koch-Institut, auf deren Internetseiten Sie sich zu allen Aspekten und getroffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe informieren können.

Ausgabejahr 2006
Datum 04.03.2006

Pressekontakt

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