Hintergrundinformation: Amtliche Untersuchungen machen Beerenobst sicherer

Die Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Beerenobstbau durch die Bundesländer wurde intensiviert

Datum: 28.07.2005

Derzeit hat frisches Beerenobst wie Brom- oder Himbeeren, Johannis- oder Stachelbeeren Hochsaison. Im Gegensatz zu vielen anderen Obstarten stammen diese Früchte überwiegend aus deutschem Anbau. Für den konventionellen Anbau stehen zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Bei deren Anwendung dürfen jedoch zum Schutz des Verbrauchers nach Ablauf von Wartezeiten die festgesetzten Höchstmengen von Pflanzenschutzmittelrückständen auf den Früchten nicht überschritten werden. Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Rückstandshöchstmengen von der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer. Die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer. Aktuell sorgt eine Untersuchung der Umweltorganisation Greenpeace für Diskussionen, die Stachel- und Johannisbeeren untersucht hat.

Greenpeace hatte in diesem Zusammenhang von einer behördlichen Bestätigung der illegalen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Beerenobst durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gesprochen. Eine abschließende Aussage über die Zulässigkeit der von Greenpeace festgestellten Anwendungen ist jedoch noch nicht möglich. Einige der gefundenen Stoffe haben zwar keine Zulassung für Johannis- und Stachelbeeren, sind in Deutschland aber vom BVL für andere Kulturen zugelassen worden. Grundsätzlich besteht zusätzlich zu solchen zugelassenen Pflanzenschutzmitteln die Möglichkeit der Erteilung einer Genehmigung durch die Bundesländer für die Anwendung in Kulturen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden. Diese Genehmigungen nach § 18b Pflanzenschutzgesetz sind jedoch nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Unzulässig ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Parathion enthalten, den Greenpeace nach eigenen Angaben bei seinen Untersuchungen ebenfalls nachgewiesen hatte. Der Wirkstoff wurde nicht in den Anhang I („Positivliste“) der europäischen Pflanzenschutzmittel-Richtlinie aufgenommen, nachdem der Hersteller das Verfahren nicht weiter verfolgt hatte. Darauf hin musste der Wirkstoff im Jahr 2002 in allen Mitgliedstaaten der EU vom Markt genommen werden.

Auf Grund von Hinweisen aus der Lebensmittelüberwachung, dass nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel in Beerenobst angewandt werden,  wurde im BVL bereits im Frühjahr 2005 mit den Bundesländern in einer Arbeitsgruppe eine gezielte Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Beerenobstbau beschlossen und entsprechende Probenzahlen festgelegt. Ergebnisse zu diesen Proben werden im Herbst dieses Jahres verfügbar sein.

Zur Bewertung der von Greenpeace festgestellten Rückstände an Beerenfrüchten hat das Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in einer Presseinformation Stellung genommen.

Ausgabejahr 2005
Datum 28.07.2005

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