Deutlich weniger Acrylamid in Lebensmitteln

Aktuelle Acrylamid-Messungen belegen Erfolg des Minimierungskonzeptes

Datum: 17.11.2004

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gestern Abend in Bonn neue Signalwerte für Acrylamid vorgestellt, das in einigen Lebensmitteln während des Erhitzens entsteht. Die aktuellen Daten zeigen, dass der Acrylamid-Gehalt zwei Jahre nach Start des Minimierungskonzepts bei zahlreichen Warengruppen deutlich gesenkt werden konnte.

So nahm der mittlere Acrylamid-Gehalt von Pommes frites gegenüber dem Vorjahr um 13 Prozent und der von Kartoffelchips, Spekulatius und Zwieback bzw. Keksen für Säuglinge und Kleinkinder um rund 30 Prozent ab. Bei Dauerbackwaren für Diabetiker konnte der Wert um 66 Prozent gesenkt werden. Die nach wie vor hohen Acrylamid-Gehalte bei löslichem Kaffee und Kaffee-Ersatz deuten darauf hin, dass die technologischen Möglichkeiten zur Minimierung begrenzt sind beziehungsweise Herstellungsverfahren und Minimierungsdialog optimiert werden müssen. In die durchgeführten Berechnungen wurden sowohl industriell produzierte Waren als auch in Handwerksbetrieben hergestellte Produkte einbezogen. Das BVL sieht in der aktuellen Entwicklung einen Erfolg des Acrylamid-Minimierungskonzepts, das 2002 vom BVL gemeinsam mit der Wirtschaft, dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und den Ländern ins Leben gerufen wurde. Die aktuellen Berechnungen des BVL beruhen auf rund 1800 neuen Datensätzen. Insgesamt wurden dem BVL seit August 2002 Acrylamid-Gehalte aus rund 7800 Messungen übermittelt. Die Auswertung der Analysenergebnisse des BVL ist damit eine der umfangreichsten, sich über alle Lebensmittel-Warengruppen erstreckenden Erhebungen.

Das BVL sammelt Analysenergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). In den jeweiligen Warengruppen werden die am höchsten belasteten Produkte identifiziert. Der unterste Acrylamid-Wert dieser zehn Prozent am höchsten belasteten Lebensmittel wird dann als Signalwert festgelegt. Grundsätzlich gilt ein maximaler Signalwert von 1000 µg/kg. Wird der Signalwert oder ein Gehalt von mehr als 1000 µg/kg überschritten, so treten die Überwachungsbehörden der Länder in einen Minimierungsdialog mit den betroffenen Herstellern ein. Durch Änderungen an Rezeptur oder Herstellungsverfahren wird dann versucht, den Acrylamid-Gehalt zu reduzieren. Die dadurch erreichten niedrigeren Konzentrationen fließen im darauf folgenden Jahr in die neue Signalwertberechnungen ein. Dadurch erfolgt eine kontinuierliche Verminderung der Acrylamid-Gehalte in den betroffenen Lebensmitteln.

Acrylamid entsteht im Zuge der „Bräunungsreaktion“, wenn stärkehaltige Lebensmittel gebraten oder gebacken, frittiert oder geröstet werden. Die Substanz löst im Tierversuch Krebs aus und schädigt das Erbgut. Das Bundesinstitut für Risikobewertung geht davon aus, dass diese gesundheitsschädigenden Wirkungen mit großer Wahrscheinlichkeit auch beim Menschen auftreten. Es gilt daher, gemeinsam mit der Wirtschaft Herstellungsverfahren zu entwickeln, bei denen die Entstehung von Acrylamid vermieden wird.

Hintergrundinformation zum BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und koordiniert bei bestimmten Aufgaben die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 400 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.

Ausgabejahr 2004
Datum 17.11.2004

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