Ergebnisse von Foodwatch bestätigen Acrylamid Minimierungskonzept

Tests der Verbraucherschützer belegen erheblich reduzierte Acrylamidgehalte bei deutschen Kartoffelchips

Datum: 28.06.2004

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sieht sich in seiner Strategie zur Minimierung von Acrylamid in Lebensmitteln durch eine von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch vorgestellte Untersuchung bestätigt. „Foodwatch beweist: Unternehmen, die am Minimierungskonzept teilnehmen, erreichen mit ihren Produkten deutlich geringere Acrylamidwerte,“ bekräftigt BVL-Präsident Christian Grugel den Erfolg des Minimierungskonzepts der Bundesregierung.

Foodwatch hatte elf Chipssorten auf ihren Acrylamidgehalt getestet und mit Untersuchungsergebnissen aus dem Vorjahr verglichen. Dabei wird deutlich, dass in den vergangenen 15 Monaten bei acht der untersuchten Produkte der Acrylamidgehalt um 60 bis 88 Prozent zurück geschraubt werden konnte. Ein Produkt erreichte eine Reduzierung um ein Drittel, bei einem Produkt stieg der Acrylamidgehalt um rund 13 Prozent gegenüber Februar 2003 an. Ein aus Belgien stammendes Produkt, das nicht am Acrylamid-Minimierungskonzept der deutschen Bundesregierung beteiligt ist, schnitt entsprechend schlecht ab. Die immer noch bestehende Bandbreite zwischen dem Produkt mit dem geringsten Acrylamidgehalt und den deutlich stärker belasteten Produkten zeigt jedoch auch, dass die Hersteller noch Möglichkeiten haben, den Anteil des möglicherweise gesundheitsgefährdenden Stoffs weiter zu verringern. Um auch bei Knabberwaren, Knäckebrot und Keksen ausländischer Hersteller eine Acrylamidreduzierung zu erreichen, hat das BVL Kontakt zur Europäischen Kommission und den Behörden für Lebensmittelsicherheit in anderen EU-Staaten aufgenommen und für eine Übernahme des Minimierungskonzepts geworben.

Im Rahmen des Minimierungskonzepts hat das BVL mittlerweile 7500 Analysenergebnisse zu Acrylamid-Gehalten in Lebensmitteln erfasst, die jeweils bestimmten Warengruppen, wie zum Beispiel Kartoffelchips, zugeordnet werden. Innerhalb dieser Warengruppen werden die am stärksten belasteten Produkte identifiziert. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer diskutieren dann vorrangig mit den Herstellern dieser Produkte Änderungen an der Rezeptur oder im Herstellungsverfahren, durch die eine Verringerung des Acrylamidgehalts erreicht werden kann. Acrylamid wirkt im Tierversuch Krebs erzeugend und Erbgut verändernd. Die bisher unzureichende Datenlage lässt jedoch eine abschließende Risikobewertung zum Gefährdungspotenzial beim Menschen nicht zu, so dass die Festsetzung eines Grenzwertes zur Zeit weder toxikologisch begründbar noch technologisch umsetzbar ist.

Hintergrundinformation zum BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und koordiniert bei bestimmten Aufgaben die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 400 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.

Ausgabejahr 2004
Datum 28.06.2004

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