Einvernehmen

Einvernehmen bedeutet im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch, dass die Stellungnahmen einer oder mehrerer Behörden eingeholt und bei einer Entscheidung berücksichtigt werden. Im Gegensatz zum Benehmen muss jedoch Einigkeit zwischen den Behörden erzielt werden. Einvernehmensbehörden haben also Vetorecht.

Zum Thema