Benehmen

"Benehmen" bedeutet im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch, dass die Stellungnahmen einer oder mehrerer Behörden eingeholt und bei einer Entscheidung berücksichtigt werden. Im Gegensatz zum "Einvernehmen" muss jedoch keine Einigkeit zwischen den Behörden erzielt werden. Benehmensbehörden haben also kein Vetorecht.

Zum Thema