Klarstellung zu taz-Bericht über BVL

Datum: 08.02.2022

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fühlt sich auch in seiner Außenkommunikation den Grundsätzen der Transparenz verpflichtet. In dem Bericht der tazErst Lobbyistin, dann Kontrolleurin“ vom 04.02.2022 wird durch Weglassung der BVL-Antworten auf eine entsprechende Anfrage der taz ein falscher Eindruck vermittelt. Deshalb veröffentlicht das BVL hier die Fragen und Antworten.

taz: Die Mitarbeiterin war zuvor jahrelang Lobbyistin beim ZDG, der die Geflügelhalter vertritt und strengere Regeln gegen den routinemäßigen Einsatz von Reserveantibiotika abgelehnt hat. Liegt ein (potenzieller) Interessenkonflikt vor? Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?
BVL: Im BVL erfolgt die Personalauswahl nach dem Prinzip der „Bestenauslese“, die Einstellung von Frauen in Führungspositionen hat einen hohen Stellenwert. Die erwähnte Mitarbeiterin hat sich in einem öffentlich ausgeschriebenen Personalgewinnungsverfahren aufgrund ihrer fachlichen Qualifikationen erfolgreich durchgesetzt.
Auch legt das BVL großen Wert auf die Erfüllung seiner strengen Compliance-Richtlinien, um potenzielle Interessenskonflikte im Vorfeld zu identifizieren und auszuschließen.
Die von Ihnen erwähnte Mitarbeiterin befindet sich seit September 2021 in Elternzeit.

taz: Warum ist keine „Abkühlperiode“ zwischen den Tätigkeiten beim ZDG und dem BVL eingehalten worden?
BVL: Die Compliance-Richtlinien des BVL zur Vermeidung von Interessenskonflikten gelten für alle Mitarbeitenden vom ersten Tag der Anstellung im BVL und werden gerade in der Einarbeitungszeit von den Vorgesetzten vermittelt und überprüft.

taz: War die erwähnte BVL-Mitarbeiterin bzw. ihr Referat an dem Eckpunktepapier beteiligt?
BVL: Die erwähnte Mitarbeiterin war an der Erstellung und der Bewertung des von Ihnen genannten BMEL-Eckpunktepapiers nicht beteiligt.

Ergänzung und Richtigstellungen:

  • Die taz-Überschrift „Erst Lobbyistin, dann Kontrolleurin“ erweckt den Eindruck, dass BVL Mitarbeitende Kontrollen durchführen würden. Dies ist falsch. Die Kontrolle der Anwendung von Tierarzneimitteln ist alleinige Aufgabe der Bundesländer.
  • Die Auswahl von Referatsleitungen führt das BVL in eigener Verantwortung nach den für den öffentlichen Dienst geltenden gesetzlichen Vorschriften durch. Dazu gehört die Einstellung auf Grundlage der Bestenauslese und nicht anhand früherer Beschäftigungsverhältnisse oder Aktivität in Verbänden und Organisationen. Das Aufsicht führende Ministerium wird über die Besetzung von Referatsleiterpositionen nach erfolgter Auswahl unterrichtet.
  • Es gibt unterschiedlichste Gründe, warum Menschen Arbeitgeber wechseln. Die Behauptung, es sei nicht gut für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt, wenn ein solcher Wechsel aus einer nichtstaatlichen Organisation in eine Behörde erfolgt, sagt mehr über den/die Verfassende aus, als über die derart abgestempelte Person. Das BVL und seine Mitarbeitenden genießen in der Fachwelt in Deutschland, Europa und international hohe fachliche Reputation nicht zuletzt aufgrund Ihrer behördlichen Unabhängigkeit; das gilt natürlich auch für den Bereich Tierarzneimittel.
  • Aufgrund der zitierten strengen Compliance-Richtlinien des BVL hätte die erwähnte Mitarbeiterin an dem konkreten Eckpunktepapier des BMEL auch dann nicht mitgewirkt, wenn sie zur fraglichen Zeit überhaupt im Dienst gewesen wäre.

Ausgabejahr 2021
Datum 08.02.2022

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