Kurz und bewegt: Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Neuer Film erklärt das komplexe Verfahren

Datum: 08.06.2018

Pflanzenschutzmittel dürfen bei ordnungsgemäßer Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Tieren und Umwelt haben. Deshalb gibt es für ihren Verkauf und ihre Verwendung in der EU strenge Regelungen. Bevor diese Mittel überhaupt genutzt werden dürfen, durchlaufen sie ein komplexes Zulassungsverfahren. Darüber informiert der Film "Zulassung von Pflanzenschutzmitteln".

Video über die Zulassung von Pflanzenschutzmittel Video über die Zulassung von Pflanzenschutzmittel

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gliedert sich in zwei Stufen. In einem ersten Verfahren wird der Wirkstoff eines Pflanzenschutzmittels betrachtet. Am Ende dieses EU-weiten Beteiligungsprozesses steht die Entscheidung, ob der Wirkstoff genehmigt wird. Erst danach folgt das Zulassungsverfahren des eigentlichen Pflanzenschutzmittels, das in der Regel weitere Inhaltsstoffe enthält. Nach vorausgegangener Bewertung durch verschiedene Behörden entscheidet am Ende die nationale Zulassungsbehörde, in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), über die Zulassung und damit verbundene Auflagen und Anwendungsbestimmungen. Auch bei diesem Verfahren gibt es in der EU mittlerweile eine Arbeitsteilung in bestimmten regionalen Zonen.

Der neue Film des BVL zeigt anschaulich, wie dieses komplexe Verfahren abläuft und wer alles an dem Prozess beteiligt ist. Ausführlich werden die Prozessschritte auch in dem Flyer "Zulassung von Pflanzenschutzmitteln" dargestellt. Dort findet sich zudem eine Sammlung mit Links zu weiterführenden Informationen.

Über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln informiert das BVL auch bei der größten Pflanzenbaumesse Deutschlands, den DLG-Feldtagen. Diese finden vom 12. bis 14. Juni 2018 im Internationalen DLG-Pflanzenbauzentrum in Bernburg-Strenzfeld (Sachsen-Anhalt) statt.

Ausgabejahr 2018
Datum 08.06.2018

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