Handel mit Pflanzenschutzmitteln: neue Rubrik auf BVL-Website bündelt Informationen über gesetzliche Vorschriften

Datum: 08.02.2016

Damit in Deutschland nur zugelassene und sichere Pflanzenschutzmittel an die Anwender gelangen, führen die Behörden in den Bundesländern regelmäßige Verkehrskontrollen durch. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unterstützt die Länderkontrollen, indem es ein Labor bereitstellt und die Kontrollergebnisse der 16 Bundesländer jährlich veröffentlicht.
Ab sofort können sich Händler von Pflanzenschutzmitteln in einer neuen Rubrik auf der Website des BVL unter dem Menüpunkt "Pflanzenschutzmittel/Für Händler" kompakt und thematisch strukturiert über die pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften informieren und so Ordnungswidrigkeiten vermeiden.

Das Ziel des BVL ist es, Reaktion durch Prävention zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund möchte das BVL Händlern von Pflanzenschutzmitteln einen einfachen Zugang zu den gesetzlichen Bestimmungen schaffen. Dazu sind in einer neuen Rubrik die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Handel und die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln auf der Internetseite der Behörde kompakt und auf die Bedürfnisse der Händler ausgerichtet zusammengefasst. Folgende Inhalte können nun zentral und erweitert um zahlreiche Serviceangebote, wie Kontaktadressen und weiterführende Informationsangebote, abgerufen werden:

Anzeige der Verkaufstätigkeit und Aufzeichnung

Jeder Händler, der Pflanzenschutzmittel verkaufen möchte, muss die Tätigkeit vorab bei der zuständigen Behörde anmelden. Über die gehandelten Pflanzenschutzmittel sind Aufzeichnungen zu führen. Wo eine Anmeldung erfolgt und wie eine schriftliche Aufzeichnung zu erfolgen hat, können Händler hier komfortabel nachschlagen.

Sachkunde und Fortbildung von Verkäufern

Eine Voraussetzung für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ist der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für Abgeber. Wie der Nachweis zu erlangen ist, kann nun übersichtlich nachgelesen werden.

Vorschriften zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Das Pflanzenschutzrecht enthält eine Reihe von Bestimmungen, die bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zu beachten sind. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen bietet einen Überblick über die Gesetzeslage.

Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und Beseitigung

Auch bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln müssen Sicherheitsmaßnahmen und pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Für bestimmte Pflanzenschutzmittel besteht eine Beseitigungspflicht. Die neuen Internetseiten geben Hinweise, damit die Lagerung und Beseitigung konform mit dem Pflanzenschutzrecht stattfinden.

Online- und Versandhandel

Auch der Onlinehandel ist kein rechtsfreier Raum. Es gelten die gleichen Vorschriften wie im stationären Handel. Wie diese auf das Internet übertragen werden müssen, fasst der Beitrag zusammen.

Beratung und Kontrolle

Für die Beratung und die Kontrolle der Handelsbetriebe sind die Behörden in den Bundesländern zuständig. Unter dem Menüpunkt 'Beratung und Kontrolle' können die zuständigen Ansprechpartner, nach Bundesländern sortiert, nachgeschlagen werden.

Ausgabejahr 2016
Datum 08.02.2016

Zur neuen Rubrik:

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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