Feldmausköder stellen keine Gefahr für Haustiere dar

BVL erläutert Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels „Ratron Feldmausköder“

Datum: 10.09.2015

Feldmäuse und Erdmäuse verursachen bei massenhaftem Auftreten Fraßschäden, die im Extremfall zu vollständigen Ernteverlusten führen. Kommt es zu solchen Massenvermehrungen, reichen die regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittel nicht mehr aus. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb am 12.08.2015 eine sogenannte Notfallzulassung erteilt, mit der das Mittel „Ratron Feldmausköder“ von September bis Dezember 2015 angewandt werden kann. Die Anwendung stellt für Haustiere praktisch kein und für Wildtiere nur ein geringes Risiko dar.

Das BVL hat die Notfallzulassung mit sehr strengen Auflagen erteilt:

  • Die Anwendung darf nur auf Flächen erfolgen, auf denen ein sehr starker Befall nachgewiesen ist. Auf solchen Flächen werden die ausgebrachten Köder sehr schnell von den Mäusen gefressen.
  • Die konkrete Anwendung muss vom zuständigen Pflanzenschutzamt angeordnet werden. Dabei zieht das Pflanzenschutzamt die Naturschutzbehörde hinzu. So ist sichergestellt, dass das Mittel nicht auf Flächen angewandt wird, auf denen bedrohte Wildtiere wie der Feldhamster leben.
  • Der Köder darf nicht in Häufchen ausgebracht werden und nicht auf den kahlen Boden, sondern nur auf bewachsene Flächen. Dort fallen die Köderteilchen in die Vegetation, wo sie gut für die Mäuse erreichbar sind, aber schlecht für Vögel.

Unter diesen Bedingungen stellt die Anwendung für Haustiere praktisch kein Risiko dar. Die Giftmenge in den Ködern ist für etwa 20 Gramm schwere Mäuse bemessen. Das Gift wirkt nur, wenn es an mehreren Tagen hintereinander von einer Maus aufgenommen wird. Für einen Hund oder eine Katze, die eine behandelte Fläche durchstreifen und dabei einige Köderteilchen aufnehmen sollten, besteht deshalb keine Gefahr einer Vergiftung. Auch das Risiko indirekter Vergiftungen ist vergleichsweise gering. Eine vergiftete Maus oder auch mehrere wären für einen Hund oder eine Katze noch nicht gefährlich. Hinzu kommt, dass sich die durch das Gift geschwächten Mäuse in ihre Baue zurückziehen und für Hunde und Katzen schwer erreichbar sind.

"Ratron Feldmausköder" und ähnliche Ködergifte mit dem Wirkstoff Chlorphacinon hatten über vier Jahrzehnte bis 2010 in Deutschland eine reguläre Zulassung zur Bekämpfung von Feldmäusen und anderen Wühlmausarten, und sind in dieser Zeit auch regelmäßig zum Einsatz gekommen. Seit 1988 sammelt das BVL (bzw. dessen Vorgängerbehörde) Informationen über Vergiftungen von Haus- und Wildtieren durch Pflanzenschutzmittel und wertet diese aus. Für den Wirkstoff Chlorphacinon liegen aus dieser Zeit nur zwei Meldungen vor. In einem Fall ging es um Bussarde, die vorsätzlich mit präparierten Fleischstücken vergiftet wurden, ein anderer Fall betraf Hasen, wobei die genauen Umstände ungeklärt blieben.

Wenn der Verdacht besteht, dass Haus- und Wildtiere durch Pflanzenschutzmittel vergiftet wurden, sollen Bürgerinnen und Bürger dies den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer melden. Ein Merkblatt des BVL zu „Wirbeltiervergiftungen durch Pflanzenschutzmittel“ gibt Hinweise, was dabei zu beachten ist.

Ausgabejahr 2015
Datum 10.09.2015

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