Tierarzneimittel - BVL sammelt und bewertet Nebenwirkungen

Datum: 13.06.2014

Auch bei größter Sorgfalt in der Therapie lässt sich das Auftreten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen nicht immer vermeiden. Risiken und Nebenwirkungen werden oft erst nach der Zulassung sichtbar, wenn das Arzneimittel bei vielen Tieren unter unterschiedlichen Bedingungen angewendet wird. Eine möglichst schnelle und zentrale Erfassung und Weitergabe dieser Informationen verhindert vermeidbares Leid. Bei einer Häufung von Nebenwirkungsmeldungen kann das BVL dann Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen. Damit leistet das BVL einen aktiven Beitrag zur Gesundheit der Nutz- und Haustiere und der Anwendersicherheit. Zulassungsinhaber und Tierärzte sind zur Meldung von unerwarteten Nebenwirkungen verpflichtet. Auch Tierhalter können melden. Das BVL stellt einen entsprechenden Meldebogen elektronisch zur Verfügung.

Ausgabejahr 2014
Datum 13.06.2014

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