Nahrungsergänzungsmittel werden nicht zugelassen

Jedoch regelmäßige Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden

Datum: 22.09.2016

Häufig kommt bei Verbrauchern – auch durch eine teilweise missverständliche Darstellung in den Medien – der Eindruck auf, Nahrungsergänzungsmittel würden von den Behörden in einem Zulassungsverfahren auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit hin geprüft, bevor sie auf den Markt kommen. Nahrungsergänzungsmittel sind jedoch keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel. Sie durchlaufen ebenso wie die Erzeugung und der Verkauf von anderen Lebensmitteln keinen Zulassungsprozess. Wie alle anderen Lebensmittel auch werden sie stichprobenartig von den Lebensmittelüberwachungsbehörden kontrolliert.

Nahrungsergänzungsmittel Quelle: BVL/Gloger

Nahrungsergänzungsmittel müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden, bevor sie auf den Markt gebracht oder importiert werden dürfen. Mit der Anzeige muss der Hersteller oder Importeur ein Muster des für das Produkt verwendeten Etiketts an das BVL schicken. Das BVL übermittelt die Anzeigen an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in den Bundesländern und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), damit diese Kenntnis von der Existenz der Produkte haben.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren stichprobenartig und risikoorientiert Hersteller und Händler sowie deren Produkte. Spezielle Bereiche wie gewisse Nahrungsergänzungsmittelsegmente werden dabei häufiger kontrolliert, weil es hier in der Vergangenheit häufiger zu Verstößen gekommen ist. Bei der Kontrolle wird die Kennzeichnung überprüft und ob die jeweiligen Inhaltsstoffe (Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente) in den angegebenen Mengen enthalten sind. Außerdem werden die Produkte auf Stoffe untersucht, die für die menschliche Gesundheit gefährlich werden können. Stellen die Behörden dabei Verstöße fest, drohen Herstellern, Händlern oder Importeuren Ordnungswidrigkeits- oder gar Strafverfahren. Für Verbraucher nicht sichere Produkte werden zurückgerufen.

Die Verantwortung dafür, dass Nahrungsergänzungsmittel oder andere Lebensmittel die Gesundheit nicht schädigen und den Verbraucher durch Aufmachung und Werbung nicht täuschen, liegt allein beim Hersteller bzw. Händler eines solchen Lebensmittels. Dies ist europaweit einheitlich geregelt.

Ausgabejahr 2016
Datum 22.09.2016

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