Fragen und Antworten zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln

Datum: 18.11.2015

2013 wurden in der Bundesrepublik Deutschland durch die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder insgesamt 17.473 Lebensmittelproben auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen untersucht. Bei 484 Proben wurden Überschreitungen des Rückstandshöchstgehaltes festgestellt. Aus Deutschland stammten 8.290 Lebensmittelproben, von denen 142 Proben Überschreitungen des zulässigen Rückstandshöchstgehaltes aufwiesen.

Was sind Rückstandshöchstgehalte?

Rückstandshöchstgehalte sind Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln und Futtermitteln, die für jeden Wirkstoff und aufgeschlüsselt nach Produkten festgelegt werden, zum Beispiel: Wirkstoff xy in Kohlgemüse 1 mg/kg. Die Festlegung dieser Werte erfolgt in einem europäischen Gemeinschaftsverfahren. Das Prinzip dabei ist: Nicht höher als nötig, aber niemals über der toxikologisch vertretbaren Grenze.

Wie werden Rückstandshöchstgehalte ermittelt?

Zunächst wird ermittelt, in welcher Höhe Rückstände bei der vorgesehenen Anwendung auftreten. Grundlage sind Versuche, in denen nach praxisüblicher Anwendung in regelmäßigen Abständen Proben entnommen und analysiert werden. Sofern von Bedeutung werden auch verarbeitete Produkte, zum Beispiel Bier, Wein oder Saft, auf Rückstände untersucht. Wenn Rückstände in Futtermitteln auftreten können, gehören auch Fütterungsversuche mit Nutztieren zum Programm, um festzustellen, ob Rückstände in Fleisch, Milch oder Eier übertreten können. Wenn sich in diesen Versuchen z. B. herausstellt, dass Rückstände in einem Erzeugnis immer unter 2 mg/kg liegen, dann wird der Höchstgehalt auf diesen Wert festgesetzt, vorausgesetzt natürlich, er ist gesundheitlich unbedenklich. Für Wirkstoff-Erzeugnis-Kombinationen, für die kein Höchstgehalt festgelegt wurde, gilt ein Grenzwert von 0,01 mg/kg.

Wie werden Lebensmittel kontrolliert?

Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung überprüfen die zuständigen Behörden in den Bundesländern, ob Lebens- und Futtermittel die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einhalten.

Was passiert bei Feststellung einer Überschreitung?

Im Falle einer Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes, bei der eine Messungenauigkeit ausgeschlossen werden kann, kommt es zu einer Beanstandung des Produktes. Verantwortlich hierfür sind die Überwachungsbehörden der Bundesländer. Das beanstandete Produkt wird im Falle einer Gesundheitsgefährdung aus dem Handel genommen.

Was passiert, wenn ein Lebensmittel bereits verzehrt wurde, bei dem eine Überschreitung festgestellt wurde?

Bei der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten werden sowohl Daten zur Toxikologie und zur Verzehrmenge als auch Daten zur guten landwirtschaftlichen Praxis berücksichtigt. Es handelt sich also um die Menge an Pflanzenschutzmittelrückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung durch den Landwirt für die jeweilige Kultur nicht überschritten werden sollte. Dementsprechend stellen Rückstandshöchstgehalte in der Regel keine toxikologisch begründeten, gesundheitlich relevanten Grenzwerte dar, sondern Werte zur Regelung der Verkehrsfähigkeit eines Erzeugnisses. Das heißt, dass Lebensmittel, deren Rückstandsgehalte über dem gesetzlichen Rückstandshöchstgehalt liegen, nicht verkehrsfähig sind und folglich nicht im Handel angeboten werden dürfen. Dies ist aber in den meisten Fällen nicht mit einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit gleichzusetzen.

Warum können sich Rückstandshöchstgehalte ändern?

Höchstgehalte erfahren von Zeit zu Zeit Änderungen, veranlasst beispielsweise durch eine toxikologische Neubewertung des Wirkstoffs. Hintergrund kann auch eine Änderung in der Verwendung des Wirkstoffs sein: Wenn ein Wirkstoff zunächst nur zur Anwendung in Getreide zugelassen war und der Zulassungsinhaber nun eine Ausweitung auf Gemüsekulturen beantragt, dann müssen für diese Kulturen die Ersatzwerte von 0,01 mg/kg durch eigens festgesetzte Höchstgehalte abgelöst werden, bevor die Zulassung für Gemüsekulturen erteilt werden kann.

Ausgabejahr 2015
Datum 18.11.2015

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