Eine Website, alle Warnungen – so funktioniert lebensmittelwarnung.de

Datum: 05.08.2014

Seit Oktober 2011 existiert das Internetportal Lebensmittelwarnung.de, das technisch vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betreut wird. Ziel des Portals ist, die Verbraucher mittels Warnmeldungen kontinuierlich über möglicherweise gesundheitsgefährdende Lebensmittel zu informieren. Die Veröffentlichung von Warnungen erfolgt damit nicht mehr nur auf den Webseiten einzelner Länderbehörden, sondern zentral und bundesweit.

Für das Jahr 2013 verzeichnete die Seite über 2,2 Millionen Besuche und seit der Online-Schaltung 2011 wurden bis jetzt 244 Produktrückrufe veröffentlicht. Rechtsgrundlage ist § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Danach soll die Öffentlichkeit durch die zuständigen Behörden über Lebensmittel informiert werden, bei denen der Verdacht auf ein Gesundheitsrisiko besteht und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen auch schon in einzelnen Haushalten befinden. Außerdem werden Produkte erfasst, die gegen Vorschriften verstoßen, die zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen (z. B. durch Überschreitung der Höchstmengen für Pflanzenschutzmittelrückstände). Den Verbrauchern wird auch mitgeteilt, ob Lebensmittel im Verkehr sind, die Ekel erregen oder geeignet sind, irrezuführen bzw. erheblich zu täuschen.

Die Warnungen werden von denen für Lebensmittelsicherheit zuständigen Länderbehörden erstellt. Sie enthalten die Produktbezeichnung, den Hersteller, den Grund der Warnung und gelegentlich auch Abbildungen. In vielen Fällen übernehmen die Länderbehörden auch die Pressemitteilungen der Hersteller, die zu einem öffentlichen Produktrückruf verpflichtet sind. Die Einträge werden nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums unter Berücksichtigung eines Sicherheitszeitraums wieder entfernt.

Die Aktualität der Seite wird von den Länderbehörden sichergestellt, die ihre Informationen eigenständig online stellen. Nur wenn die Produkte aus dem Ausland vertrieben werden, zum Beispiel über das Internet, und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert, übernimmt das BVL die Warnung.

Verbraucher haben die Möglichkeit, sich aktiv über neu eingestellte Warnmeldungen bei Lebensmittelwarnung.de informieren zu lassen, via Twitter oder per RSS-Feed.
Für 2015 ist eine Erweiterung des Portals auf Bedarfsgegenstände und Kosmetika geplant.

Ausgabejahr 2014
Datum 05.08.2014

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de

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