Keine kleinen Brötchen backen - was es als Lebensmittelunternehmer zu beachten gilt
Datum: 13.11.2012
Vom Plätzchenbäcker zum Konditormeister – der Traum, mit einem eigenen Geschäft erfolgreich zu sein, ist weit verbreitet. Was viele jedoch nicht wissen: Nicht nur wer Lebensmittel herstellt oder verarbeitet, sondern auch wer Lebensmittel vertreibt, gilt in Deutschland als Lebensmittelunternehmer und ist als solcher einer Vielzahl spezieller gesetzlicher Regelungen unterworfen. Das BVL hat eine Übersicht über die häufigsten Fragen bei der Gründung eines Lebensmittelunternehmens erstellt.
Ausgabejahr
2012
Datum
13.11.2012
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: *
presse@bvl.bund.de